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ihn oder gegen uns, wissen wir nicht; ferner sollen sie ihm danken, daß er uns gegen den Herzog vonBurgund vorbehalten hat, seine königliche Knabe bitten, uns ferner fiir empfohlen zu halten und unsüber die Gestaltung der Dinge einigermaßen zu unterrichten. Sie sollen auch dem Propst von Munster(Jost von Silinen) schreiben, daß er sich über alle Dinge erkundige lind unö berichte. Ebenso sollen auchFreiburg und Solothurn ihre Kundschafter absenden. I. Heimbringen, ob man bei der Gefährlichkeitder jetzigen Zeiten in die Städte am Rhein Söldner legen wolle.
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I 47 A, TR. (Frltafl vor dem Tuning vonem jnonnäitütiü).
3»lln>«g»r !m Archiv für schwriz Kirfchichte, V, Geile iNt. noch t. Archiv München.
D»e Burgermeister, Schultheißen, Ammänner, Räthc und Gemeinden von Zürich, Bern, Lucern,Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus schreiben an Herzog Sigmund von Oesterreich, siehaben ihn schon mehrmals aufgefordert, den Bericht von Waldshut in Betreff Schaffhausens und derervon Fulach einerseits, und Bilgeri'ö von Heudorf andererseits zu vollziehen. Das sei noch nicht geschehenund überdieß habe unlängst Bilgeri von Heudorf mit seinem Anhang jener Ursache und Ansprache wegeneidgenössische Kaufleute auf der freien Rheinstraße angefallen, einen getödtct, die andern ihrer Habe be-raubt und gefangen fortgeführt. Die Eidgenossen verlangen, daß dem Bericht von Waldshut in Betreffder Sache derer von Schaffhausen und der Fulacher gegen Herrn Bilgeri, wie der Herzog es mit seinemSiegel gelobt, ohne Verzug nachgekommen und den neuerdings von ienem Beschädigten Ersatz geleistetwerde. Die Antwort erwarte man durch den rückkchrenden Boten.
LichnowSty VU. Regest Rro. I«!71 bringt dieses Schreiben nntcr dein Datnin des SK. März.
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Nnden. I47Ä, K Ann» (Gasrechnung).
Gtaatbarchi« Vurrr»! Allgemeine Abschiede b. 7t.
». Des Salzes wegen ist zu berichten, was die von Wallenstadt angebracht haben. I». Der Vogtim Oberland giebt jedem Orte .70 Pfund Hallcr. e. Dem Landvogt im Thurgau ist man nach seinerRechnung schuldig geblieben 00 Pfund Hallcr; daran giebt ihm der Landammann 54 Pfund, man bleibtihm also noch .70 Pfund schuldig. Das haben ihm die sieben Orte bezahlt, jedes derselben 5 Pfund5 Schillinge. Die Boten, welche dieses Zahr zu Frauenfeld waren, haben daselbst über 50 Guldenverzehrt und dazu über 50 Gulden geschenkt — „das gevalt den botten vbcl, wan sust were vns geltharus worden". ,1. Der Landvogt soll alsbald sich in's Thurgau verfügen und diejenigen, welche denLandfrieden nicht schwören wollen und dem Abt von Reichenau angehören, fangen und nach Badenschicken. Der Vogt von Baden und der Landvogt von Thurgau sollen von Zedem ohne Gnade 10 GuldenBuße nehmen und von den Uebrigen, die abgetreten sind, 3 Gulden von Jedem. Die, welche so gefan-gen werden, sollen schwören, alle diejenigen anzugeben, welche abgetreten sind, und sollen nicht losgelassen
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