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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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April I47Z.

Ucber die Beziehungen zwischen den Herzogen von Burgund »nd Oesterreich rücksichtlich der Eidgenossen ver-gleiche man die Instruction de« Herzogs Carl von Burgund an seine Gesandten zu Herzog Sigmund, welche aufdas Ende des Jahres 1472 gesetzt wird, bei Oomuiinos-I.vn^Iat lll. 2-!8 Nr». OX.OIX.

Bern. R47», TS. Zlprtl.

Staatsarchiv Bern: LiUelnische« Misslvenbuch 4. Iki I>,

Gemeiner Eidgenossen Boten schreiben an die Herzogin von Savoyen, sie haben auf die Nachrichtvon den zwischen ihr und ihren Angehörigen von ChablaiS einerseits, dem Bischof und der LandschaftWallis andererseits auSgebrochenen Zwistigkeiten zugleich mit ihren Eidgenossen von Bern und Freiburgeine Botschaft zur Vermittlung deS StrcitS an Ort und Stelle gesendet, welche von ihr, der Herzogin,erlangt hätten, daß die Schranke (maroa) zwischen denen von Wallis und ChablaiS weggeschafft (»ut'oroturet ramttvvratur) und der feile Kauf (forum rorum vvnulium) hergestellt werden sollte. Nun weigernsich aber nach der Heimkehr der Boten die von ChablaiS, dem Vergleich Folge zu geben und erklären, s>twollen von der Herzogin selbst vernehmen, ob das ihr Wille sei. Man bitte, sie zu weisen, damit keineweitere Unruhe entstehe.

Lueern. ». (Mimvoch nach dem Maitag).

Staatsarehiv r»cern: Luccrner Abschiede, II. t, Staatsarchiv Zilirieh! Tschudische Sammlung l, tt,

Boten: Zürich. Cunrad Schwend. Bern. NiclauS von Scharnachthal, Ritter; Heinrich Matter.Lucern. Heinrich HaSfurter, Schultheiß; CaSpar von Hcrtenstein, AltschcUtheiß; Peter Tamman»,Hans Feer, des Raths. Solothurn. Der Stadtschreiber. Freiburg. Jacob Bugniet. Uri.Schwyz. Dietrich in der Halden, Altammann. Obwalden. Rudolf Hcntzli, Altamman». NidwaldeN-HanS Ambül, Ammann. Zug. LandiS. Glarus. Hermann Eggel.

». Auf diesem Tage ist man zu Rath geworden, daß Jedermann in allen Orten den Seinen beiEid und Ehre gebieten soll, zu Hause zu bleiben und in keinen auswärtigen Krieg zu laufen. Wer dcwnicht nachkommen wollte, oder wenn Fremde oder Einheimische in einem Orte Söldner bestellen oderanwerben wollten, so soll man die fangen und dermaßen strafen, daß sie gehorsam undwir alle sölichecbüberye vertragen werden". Das sott man auch in der Grafschaft Baden, im Thurqau und in allenAemtern der Eidgenossen verordnen. I». Der Herzog von Burgund hat seine Botschaft auf diese"!Tage gehabt und begehrt, daß wir gegen den Herzog von Oesterreich nichts Feindseliges vornehmen, ^sei Bilgeri's von Heudorf, der gefangenen Kaufleute aus der Eidgenossenschaft, noch anderer Sachen wegen-Wenn die Eidgenossen mit dem Herzog von Oesterreich irgend etwas zu thun hätten, so möchten sieden Herzog von Burgund zu Recht oder zu freundlichem Vermittlungsversuch kommen. Sollten dieEidgenossen etwas Feindseliges vornehmen, so sollen sie wissen, daß der Herzog von Oesterreich in seinen!,des Herzogs von Burgund, Schirm, sein Rath und Diener sei und daß er daher ihm Beistand thun nnißte-