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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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440 Februar I47Z.

man möchte, falls sich die bedenklichen Zeitkäufe zum Krieg gestalten wollten, ihnen nichtsdestominder dieStraßen insoweit offen halten, daß sie mit Leib und Gut in der Eidgenossenschaft Frieden und Sicherheitgenössen. «. Denen von Glarus soll man obstehende Artikel mittheilen und sie einladen, den nach LucerNangesetzten Tag auch zu beschicken, f. Man soll zu Rath werden, wie man dem Spiser von Dießen-hofen zu Hülfe kommen könne, der 400 Gulden wegen, die ihm in der Grafen von Fürstenberg Gebietgenommen worden sind. Man soll auch denen von Rothweil deshalb schreiben, sie möchten sich erkundi-gen, wie etwa die Sache eine Gestalt habe. Man sott berathen, ob man auf das Anbringen, dasHerr Niclaus von Dießbach vom Herzog von Mailand gebracht hat, daß nämlich dieser sich erbiete, denRnsprechern vor der Herzogin von Savoyen zu Recht zu stehen und die Capitel zu ordnen, weiter freund-lich Tag leisten oder was man in Sachen thun wolle. I». Dem Laurentius von Curtizella soll man lsteleitgeben bis Ende März. I. Den Abt von der Reichenau soll man auffordern, sich zu erklären, ob er schwörenwolle oder nicht. Auch soll man berathen, was man auf den Fall einer ablehnenden Antwort thun wolle-It. Der Bote von Zug sott bewirken, daß seine Herren ihrem Vogt im Oberland befehlen, den Tag in ^Oberland zu verkünden, wie der Eidgenossen Boten das angesehen haben. I. Auf dieargwöhnigen Brüder", welchein grauen Kutten" auf die von Hallwyl ziehen und andere Bübereien treiben, soll man allent-halben Acht bestellen, sie ergreifen und strafen. 1». DcS Bischofs von Chur, derer von Curwalen undder Engadiner wegen ist denen von Zürich, Uri und GlaruS Auftrag gegeben, Erkundigung einzuziehenund auf dem Tag zu Lucern zu berichten. 11. Zürich, Bern, Lucern und Schwyz sollen in gemeinerEidgenossen Namen auf den Sonntag lieminisrero (l4. März) ihre Botschaft zu Lucern haben. «».die alte Faßnacht (7. März) soll jedes Ort einen Boten zu Bern haben, deö Gotteshauses Jnterlalenwegen.

Zu ». 14 73, 27. Februar (Samstag »ach St. Matthias) meldet Bern an Mithlhauscn diesen BeschüßDeutsche« Missivenbuch 0. 1s. Vergleiche auch ebenda 43 Dienstag nach llouli, Bern schreibt einen TagLuccrn au« aus Dienstag nach Mittefasten wegen Mithlhauscn.

«SD«

intern. 147 A, 115» (Mitlwnchcn nach der alte» Vasnacht).

S»aa««archiv Lucer»: Allgemeine Abschiede, II. 7». S»<>a»«arcl>iv Altrich i Tsch»dische Sammlung I. 7.

». Schwyz soll in gemeiner Eidgenossen Kosten Donstags nach Ilvminiscvr« (18. März) seine Delschaft zu Bern haben und selbe mit derjenigen von Bern zur Herzogin von Savoyen schicken, derliser wegen. Auf nächsten Sonntag (14. März) sollen Lucern und Schwyz ihre Botschaft zu Basel hn^'"bei denen von Zürich, Bern und Solothurn, derer von Mühlhausen wegen. I». Heimbringen des Briess'^wegen, welchen die von Schwyz mit denen von Lucern in Betreff des Abts von St. Gallen und der App"'zeller versiegeln sollen; man solle mit denen von Schwyz reden, daß sie in ihrem und aller Eidgenosse"Namen den Brief siegeln. «?. Der Spänne wegen, die der Abt von St. Gallen mit denen im Rheins''hat, ist ihm geantwortet, man werde eine Botschaft in seinen Kosten zu denen im Rheinthal senden u»dversuchen, die Sache zu vereinbaren oder zu billigem Recht zu bringen. Die Sache ist denen von ZürichSchwyz und Glarus empfohlen. «I. Auf den Sonntag Oculi (21. März) sollen alle Orte ihre Boten Z"