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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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Februar l4ti8.

zu ihren Händen gebracht haben und die noch vorhanden sind, nach Lucern hinter gemeiner EidgenossenBoten auf Recht stellen sollen. Wäre aber keines der Rosse mehr vorhanden, so hat Junker Peter Oeriversprochen, denen von Unterwalden genug zu thun für das, wozu Schaffhausen verfällt werde. DerSchmach wegen, welche die Unterwaldner von denen von Rheinau erlitten zu haben meinen, soll dieSache auch vor der Eidgenossen Boten zu Lucern kommen. Derer von Waldshut wegen, welche derEide ledig gesagt sind, wogegen die von Unterwalden meinen, die Boten hätten dazu keine Befugnißgehabt, soll es auch vor der Eidgenossen Boten kommen. Wenn endlich Caspar Koller und Stöckli andie von Schaffhausen und Rheinau, oder die von Schaffhausen und Rheinau an Caspar Koller undStöckli Ansprachen zu haben vermeinen, so sollen sie einander zu Recht stehen vor gemeinen Eidgenossen.Caspar Koller und Andere sollen dann sicher sein auf Recht. Wenn die Eidgenossen sich damit beladenwollen, so sollen sie darum beförderlich Tag setzen.

Lueern. I4K8, Tk Aet»ruar (Freitag vor der Psafscnsastnacht).

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»». Zürich soll zu dem Burgermeister von Stein, genannt Leitzer, greifen. I». Auf dem nächstenTage soll man Antwort geben auf das Anbringen des Felix Oeri des Verständnisses wegen, welches dieStädte am Rhein, der Schwarzwald und die im Elsaß mit den Eidgenossen zu machen begehren. Manmeint, auch der Bischof von Basel und die Stadt Basel würden dem Verständnisse beitreten. «». Heim-bringen das Begehren der Hauptleute und Söldner zu Schaffhausen um Verstärkung des Zusatzes.«I. Auf die alte Fastnacht (6. März) soll iedeö Ort zwei Boten zu Lucern haben mit Vollmacht, derSache unserer Eidgenossen von Unterwalden und derer von Schaffhausen und Rheinau wegen Recht zusprechen nach Laut und Sage der Abschiede, auch der Herren von Sargans und derer im OberlandSache auszutragen. Glarus soll diesen letztern Parteien Tag verkünden, daß sie nächsten Dienstag(I. März) mit Allem, wessen sie im Rechte zu geniefien gedenken, sich in Lucern einfinden. «. Itemder Schenkungen und der fremden Burger und Landlcute wegen, t. Item der Sache zwischen Baselund Solothurn wegen. Ueber alle diese Sachen soll man auf dem Tage zu Lucern ohne weiteresHintersichziehen völlig Antwort geben.

Zu >>. Am c«. März nachher schreibt Bern an Basel: Es wisse durch seine Gesandtschast, die zu Lncern ausdein Tag gewesen, wie man der Vereinigung halb vom Tag geschieden und daß vielleicht nicht alle Orte des Willensseien, darein zu treten. Bern meint, Basel, Zürich und Bern sollten sich erkundigen, ob es der Herrschaft Oesterreichmit dieser Vereinigung Ernst sei oder nicht, und sich über gemeinsames Handeln unter sich verständigen. StaatsarchivBern, deutsches Missivenbnch It. 315.