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ZV4 Mai 1460.
der Marchbereinigung von 1458 eine Erläuterung und genaue Beschreibung der auf dieser Strecke gültigenMärchen. I». Auf Befehl ihrer Herren und Obern hatten genannte Boten den erwählten Pfleger des Got-teshaufes St. Gallen, Ulrich Rösch, und sein Gotteshaus an einem, die Stadt St. Gallen am andern Theileersucht, ihren Streit um die Stellung der vier Kreuze, welche ihre gegenseitige March bezeichneten, zuMinne oder Recht auf sie zu setzen. Das hatten diese gethan und gelobt, dem Spruche auf ewige Zeitennachzuleben. Darauf haben die Boten, nachdem sie manchmal auf die Stöße geritten, in der Minnegesprochen, die Märchen und die Stellung der vier Kreuze einhellig festgesetzt und in dem Briefe genaubeschrieben.
Zu ». Druckexemplar im Stiftsarchiv St. Gallen, <1. ck. 1460, Freitag vor Pfingsten. Auch bei Zell-wcgcr, Appenzeller Urkunden Nr. 375. — Zu t>. Pergamentene Urkunde, <l. ck. 1460, Samstag nach St. Urbans-taq, war der heil. Pfingstabend, mit fiinf anhängenden Siegeln, im Stadtarchiv St. Gallen.
Baden. I4KV, I Juni (aus Pfingsten).
Tschudi! Chronik II. SS8.
Rechnung: Geleitgeld wird jedem Orte von Baden 2 Gulden 32 Pfund, von den Bädern3 Pfund, von Mellingen 5 Pfund, von Bremgarten 2 Pfund. Der Vogt von Baden giebt jedemOrte 4 Gulden 27 Pfund 18 Schilling, der Vogt im Argau jedem der sechs Orte 26 Pfund. ?». DieBoten sollen heimbringen: Die Bischöfe von Basel und Constanz werben um einen freundlichen Tagzwischen den Eidgenossen und der Herrschaft Oesterreich, der sei ihnen bisher nicht zugesagt worden.Nun haben aber die Boten doch gefunden, daß der Eidgenossenschaft Lob, Ehre und Nutzen erforderte,den gütlichen Tag anzunehmen und zu hören, was da angebracht werden wolle. Sofern nicht alle Orteden Tag beschicken wollten, so sollten doch einige Vollmacht erhalten, es auch für die andern zu thun.Auf nächstem Tage soll man sich deshalb unterreden, und, falls die Orte nicht alle einstimmig wären,,.daß dann der minderteil dem meren in der vnd allen fachen volge, als das von alter har komen ist,vnd nit 3, 2 oder 1 Ort den andern die fach abziechent". <?. Beat von Schönstein bietet abermalsRecht vor die von Schwyz gegen die Unfern, welche bei der Geschichte zu Kempten gewesen sind und inseiner Gegenwart mit dem Harzer etwas vorgenommen haben, das ihn auch berühre. Heimbringen zurBeantwortung auf nächstem Tag. «I. Bern und Lucern haben dem Bischof von Basel den freundlichenTag zwischen ihnen und denen von Straßburg zugesagt. Jedermann soll mit den Seinen verschaffen,daß Niemand in einen Krieg laufe. Wenn die von St. Gallen kommen, so soll man mit ihnenreden, wie sich die Boten darüber geeinigt haben. K. Wenn der Bürgermeister von Zürich als ein Ge-meiner zwischen Bern und Lucern Tag setzt, so soll jedes Ort einen Boten zu ihm schicken.
Dieser Abschied ist in Original nicht vorhanden.