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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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September 1458.

mit xisi man In dz feld kome». So sind baid bnegcrmaister von Schasfhuscn vff Hütt ouch komcn; die hattent sichmit den Iren mich gerüstet, vfs morn früg by vns zu sind; die Hand wir gewendet. Daby üwcr wißhait verstat,vil trostz, hilff vnd ratt, so wir von vnsern aitgnossen haben, dz soi üch billich fröwcii. Geben vfs sritag zu nachtgegen tag anno llmnini nviis^, Staatsarchiv Lucern, ebenda.

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Lncern. »458, T4 iTeptomber (Smmentaq »an. Mache?).

Staatsarchiv Lucer» - Acte» Rappcrschwyl.

Rath vnd all ir mithafften, gewesen zu Rappcrschwyl," bitten die gegenwartig zu Lucern versam-melten Boten der Eidgenossen, sie möchten die drei Boten, welche in Folge des von ihnen eingegangenenUebereinkommenS sich nun in RapperSwyl befinden, noch ferner bei ihnen bleiben lassen, bis alle ihre Ir-rungen verrichtet seien, da sie nur unter dieser Voraussetzung in den gemachten Vergleich eingewilligt hatten.

145,8, an Sanct Eacilicntag (22. November), Radolfzell. Sigmund, Herzog zu Oesterreich, verlangt vonden Eidgenossen Rückerstattung von Rapperswyl, auch Rückgabe des Briefes um den fünfzigjährigen Frieden, denfein Bater mit ihnen gemacht und den sie (zu Baden) genommen, so daß er nicht wissen möge, was darin stehe.

Original auf Papier im Staatsarchiv Luecrn, Acten deutsches Reich. Oesterreich. FaSc. IX.

Ballon. I4ÄN, TN. Älpri! (Sonntag vor der Anssahrt).

Zellwcncr: Appenweiler Urkunden, Sir. l!ti7.

Der Eidgenossen Boten sind zu St. Gallen gewesen vom nächsten Sonntag vor der Auffahrt bisFreitags in der Fronfasten nach Pfingsten, trifft zwanzig Tage. In der Zeit hat man !». die Sacheder Grafen von Montfort des Kirchensatzes zu Wasserburg wegen auf Bürgermeister und Rath zuConstanz veranlaßt. I». Die im Rheinthal, Altstätten, Marbach und Vcrnang haben dem Pfleger unddem GotteShause geschworen, waS seit vielen Jahren nicht geschehen war. «. Die in der Grub, welchein das Gericht zu Rorschach gehören, und die GotteshauSleute zu Goldach haben auch dem GotteShausegeschworen. «I. Die von Appenzell hat man derer von Teufen, Trogen und Speicher wegen verrichtet:sie geben um den Zehntel: daselbst und um den Trogenerwald dem GotteShause 5,66 Pfund PfenningeSt. Gatter Währung. « . Bezüglich des Falls ist zwischen dem GotteShause und den Appenzeller« aus-gemacht, daß nach Inhalt deS alten Spruchs Einer daS beste Haupt vom GotteShause lösen möge mit1 Pfund Constanzerpfcnninge. t. Die Appenzeller wollen ihre Güter, die vom Gotteshaufe St. GallenLehen sind lind außer ihrer Landmarch liegen, von einem Herrn empfangen, waS seit vierzig Jahren nichtmehr geschehen ist. Den jährlichen SteucrzinS und Zehnt, den sie laut des alten Spruchs in Eonstanzcrpsenningen geben sollen, wollen sie hinfür auch geben. I». Die Ansprachen des Gotteshauses andie von HeriSau sind auf die sieben Orte veranlasset. Hätten die Appenzeller den Boten der Eidgenossenso viel vertraut, als Pfleger und Convent, so wäre die Sache auch verrichtet. Die Beschwerden bestehen inFolgendem: 1. Die von Hcrisau, welche in dem alten Spruch denen von Appenzell zugesprochen worden,