Januar 1458,
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45T
Zvfinqeu. I45K, IN. Januar.
Gtaattarkktv Vucern! silberne« Nu», Ttlte ?«7.
Niclaus Brennwald, Sectelmeister von Zürich, Rudolf Zütz von Uri und Bartholomäus Koli vonZug, von den Boten der Städte und Länder dazu erbeten und gesendet, vergleichen die Streitigkeitenzwischen dem Gotteshause Münster im Arqau, für welches der Propst NiclauS von Gundelfingen per-sönlich und mit ihm derer von Lucern Boten, Peter Nüst und HanS Haas, erschienen, auf der einen,Schultheiß und Rath von Bern, für welche Gilian Svillmann, Seckelmeister, und Ludwig Hetzet, Venner,als Machtboten handelten, auf der andern Seite, bezüglich der Rechtsverhältnisse der GotteShauSleute,die zum Stift Münster gehören und in der Grafschaft Lcnzburg gesessen sind, l. Dieselben sind schuldig,die Landtage in der Grafschaft Lenzburq zu besuchen und zwar in ihren eigenen Kosten. 2. Mit Bräuchen, Kosten, Fuhrleistungen «c. an die Beste Lenzburg sollen sie bescheidcntlich gehalten werden, aber auchihren Tkcil der Kosten geben, wenn der Vogt zu Lenzburg daS Gericht zu Reinach besetzt; zur Rech-nunqSstellunq über solche Kosten sollen zwei GotteShauSleute berufen werden. 5. Propst und Capitrlsollen für die Beitreibung ihrer ausstehenden Zinse und Zehnten auf GotteShauSleutcn, die in der Grafschaft Lenzburq sitzen, den dortigen Ober oder Untervoqt in Anspruch nehmen. 4, Wenn ein Eigen-mann sich von seinem Herrn loskauft und sich an das Gotteshaus Münster ergiebt, so soll er, wie anderein der Grafschaft Lenzburq ansäßiqc GotteShauSleute, der Oberherrschaft schwören, doch der Stift Münsterund der Stadt Lucrrn an ihren Steuern, Reisen u. s. w. unschädlich. 5. lieber GotteShauSqütcr, dievormals zu Münster vor der rothen Tkür berechtet worden sind, soll man auch in Zukunft vor derrothen Thür Recht nehmen und geben. l>. Die von Pfäffikon und die von Reinach sollen auf den dreiZelqen, die sie an und unter einander haben, Weidqenossen sein.
Lncern. 145k, 11. Hnnnnr minp.i>.
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Boten- Zürich. Effingcr. Uri. Ammann Püntincr; Ammann Arnold. Schwyz. Ammann Reding;W. von Rufi. Unterwalden. Ammann Heinzli; Ammann Furrer: Ammann ze Nidrist. Zug. Am-man«, HüSler; Maltzach.
Diese bitten Lucern uin einen freundlichen Tag mit Straßburg. Die Eidgenossen wollen die Stadtund die Hauptfächer zusammenstellen. Lucern will den Tag leisten, aber „vnverdinget vnd in vyentschaftwise"; auch behält eö sich vor, wenn es unter der Zeit geschädigt werde, nach Eonvcnicnz zu handeln.Ihrerseits sagen, aus die von Luccrn an sie ergangene Mahnung, die genannten Orte zu, nach der BündeSage der Mahnung genug zu thun.
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