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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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September I457

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I4S7, ISI ,»» TT. September.

wallen.

Zwe, Concepte in lateinischer Sprache zu einem Schreiben der Eidgenossen an den Papst Calixtus lll.liber die Angelegenheiten des Gotteshauses St. Gallen. Zn dem ersten erzählen sie, daß sie dasselbe,nicht des zeitlichen Vorthcilö, sondern um ewigen Lohnes willen in ihren Schirm genommen und einerseits für die Herstellung seiner dilapidirten Guter von sich auS sorgen, andererseits für die Herstellungder unter Abt Caspar, welcher auch am Zerfall der Occonomie Schuld trage, zerrütteten inncrn VerHältnisse die Visitatoren der Ordensprovinz angerufen haben, welche besagten Abt Caspar von der Administration sowohl der Spiritualien als der Temporalicn suspcndirt haben. Nun werde der Procefi nachRom gelangen, die Eidgenossen ersuchen um dessen Beförderung fsliln llrauinri all^olnalur) und wllnschen,daß die Verfügungen der Visitatoren bestätigt werden. Der zweite Entwurf legt mehr Gewicht auf dieletztere Empfehlung. Der erste ist unterschrieben»anrtitüli.i ve^tra llounli'^imv rreglurv 'l'hurivon»««,lZm-nmum», lmaornenscs, roli^ui gunczue vallium vt terrorum llv liga vatero HHrilenüiinn rvl^aritarnunrupkili" und ist an einigen Orten beschädigt, der zweite »8. V. llounli!«»,!«! s,rapu»iti vt aonbulorosmnilatum ot t«:rrk>riim sta liga ennsolioralnrum /Vloniiinia altv".

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I4^»7, II. llinmiiiii» >>>^i d>ir«>I»ii.

Z»aa»»ar«I,»v V»c»rn - Rath«bu» V. H. t?»i. ». Ii.

Boten Zürich. Brennwald. Solotkurn. Blast. Schwyz. 2oh. Fründ. Unterwaldcn. Am-mann Hcinzli. Zug. Ammann HüSler.

Diese treten vor den Rath zu Lucern mit der Bitte, das mit Beschlag belegte Gewand und Tuchvon Straßburg eine Zeitlang unverändert liegen zu lassen, auch den Gefangenen Aufschub zur Stellungzu geben. Antwort. Ten Eidgenossen zu lieb wolle man das Tuch unverändert lassen bis nach Weihnachten, dann aber damit verfahren wie mit feindlichem Gute; die Gefangenen aber sollen sich stellenund dem nachleben, was sie beschworen haben. Die Räche und Hundert beschlossen iedoch am gleichenTage, die von Straßburg für abgesagte Feinde zu halten und zu schädigen an Leib und Gut, da etlicheStraßburger Lucern abgesagt und die Stadt selbst in ihrem besiegelten Briefe nichts leugne, als daßeinige derselben ihre Burger seien. Die Eidgenossen werden gemahnt, sich in der Sache als HelferLucerns, nicht als Untertädinger zu benehmen. Darauf haben die Boten geantwortet: Sie seien hiernur als Boten: wenn Lucern weiter etwas angelegen sei, so möge es selbes an die Obrigkeiten ge-langen lassen.