December 1452, zgz
Freiburgs bekriegen oder irgendwie beschädigen wollten. Zn diesem Falle soll es den Bernern und ihrenBundesgenossen freistehen, sich neutral zu verhalten und in keiner Weise der Sache sich anzunehmen; dochsollen sie keinen Durchmarsch durch ihre Städte, Länder und Gebiete gegen den Herzog von Savoyenoder seine Unterthanen von Freiburg gestatten noch dulden. 4. Der Vertrag und Friedensschluß chun-evrchg et pncillcntich, welcher zwischen Savoyen und Bern auf der einen, Freiburg auf der andern Seitean, ig. I^i 1448 zu Murten abgeschlossen worden ist, soll sowohl von den Bcrnern und ihren Vundes-llonvsien, als von den Freiburgern, nun Unterthanen des genannten Herzogs, soweit er jeden Theiloouhre, für sich und alle die Seinigen seinem ganzen Inhalte nach für alle Zeiten in Kraft verbleiben""d gehalten werden. 5. Wer übrigens Herr von Freiburg ist oder wird, der soll jcweilcn für sich und^lle seine Nachfolger versprechen und schwören, die Artikel des gegenwärtigen Verkommnisscs getreu undunverbrüchlich zu halten und zu beobachten. K. Die Freiburger sollen für sich und alle ihre Nach-kommen versprechen und schwören, die obgeschricbenen Artikel auf ewige Zeiten unverbrüchlich zu halten;und so oft in Zukunft die Bunde zwischen Savoyen und Bern erneuert und beschworen werden, sollenuuch die Freiburger schwören, diese Artikel stets zu beobachten. 7. Als Recompensation soll der Herzogdon Savoyen an Bern eine Summe von 15,000 rheinischen Goldgulden ausrichten und bezahlen, sowohlöur Stärkung und bessern Bewahrung der zwischen den Parteien bestehenden alten Freundschaft und^obiudung, als auch aus andern die Vermittler bewegenden Gründen, welche in dein hierüber errichtetenund don Vernern übergebenen Obligationsbries des Herzogs des Nähern enthalten sind. — Vorstehendesolheil haben die eingangsgenannten bevollmächtigten Abgeordneten beider Parteien angenommen, gut-heiße,, und im Namen ihrer Committenten zu halten versprochen. Ludwig, Herzog von Savoyen:e.,^'3, Bischof und Graf zu Lausanne, Johann, Graf von Freiburg und Neuenburg, als Vermittler"Ud Schiedrichter, sodann Schultheiß und Rath der Stadt Bern hängen ihre Siegel an diesen Brief.
Lateinische Urkunde auf Pergament mit vier anhangenden Siegeln.
Lucern. R433, 4» Zununr (Dom'stag »ach dem Ingmdm gar).
Staatsarchiv Lucern : Allgemeine Abschiede, 148»
Gemeiner Eidgenossen Boten, „so vil der ich zu Lutzern vff dem tag versampnet gewesen sind",Reiben an Burgermeister und Rath zu Schaffhausen, ihr Gesuch um Absendung einer Botschaft aufzu Ulm, das sie schon früher auf einem Tage zu Zürich gestellt, habe auch diesmal nichthäßlich behandelt werden können, da die Eidgenossen nicht in vollständiger Anzahl sich eingefundenman werde selbes aber beförderlich in Betrachtung ziehen,
R4AA, TA« Aauuar (<lis vioosiiu» NUIM ^kmukrii.),
Archiv Hreiburg,
Ludwig, Herzog von Savoyen w., erklärt, daß bei dem jüngst stattgehabten Austrag seiner mit Bern,ege n Erwerbung Freiburgs, entstandenen Streitigkeiten es nicht seine Absicht gewesen sei, noch jetzt sei,