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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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Juni 1450.

Vollziehung dringen. 10.Es ist ouch nämlich hier inn beredt worden, das beiden partim die Richtungvnd Hindergang der Rechten, zu Costanz beschechen vnd beschriben, in diser eynung vnuergriffen vnd InenJr grechtikeit behalten sin hol." II Nach Ausgang der Einung sollen beiden Theilen ihre Rechte vor-behalten sein. IConcePt auf Papier.

Dieser Entwurf trägt kein Jahresdatum. Das -um» clomüri im Anfang ist von späterer Hand bei-gesetzt. Die Jahrzahl scheint aber richtig zu sein; denn die Thcilungsverträge zwischen den Herzogen Albrccht undSigmund datircn vom 4. März 1450. (Lichnowsky VI. Negesten t485 1490. Chmcl, Materialien zurösterreichischen Geschichte I. 2. 307, 30«, 309, 310.) Borher kam Herzog Sigmund mit den Eidgenossen in keineBerührung, auch konnteil vor dieser Thcilung die Bestimmungen dieses projcctirtcn Vertrages keinen Sinn haben.Daß Herzog Sigmund mit den Eidgenossen bald nach Uebernahmc seines Theils der »ordern Lande in Verhandlungentrat, crgiebt sich schon aus dem Schreiben König Carls VII. von Frankreich ans Roussillon vom 28. April 1450,wodurch er dein Herzog Sigmund verspricht, Abgeordnete nach Constanz zu senden, um ihn mit den Eidgenossen aus-auszugleichen. Chmcl, Materialien zur österreichischen Geschichte I. 2. 312. Lichnowsky VI. Regcstcn 1504.

(»insiedeln. I4Ä0, I ». Juli.

Staatsarchiv Luccr».

Obmannsspruch Heinrichs von Bubenberg, Ritters, Schultheißen zu Bern, in dem Streite zwischenZürich und den fünf Orten über den österreichischen Bund. Beiluge 27.

(»insiedeln. 14. Juli (vfs Saut Marqmheu Abend).

Archiv Schaffhausc».

Boten: Zürich. Johunnes Keller, Burgermeister; Heinrich Effinger, des Ruths; Rudolf von Cham,Studtfchreiber. Bern. Ludwig Hetzel. Lucern. Peter Goldfchmid, Ammunn. Uri. Huns Püntiner,Ammunn. Schwyz. Arnold Kupferfchmid. Unterwulden. Nicluus von Einwil, Altummann. Gla-rus. Jost Tschudi, ?lmmann.

Huns Wegmann, Clewi Schenk, Huns von St. Gullen, Uli Muthis, Jörg Hurtlieb, Huns Schult-heß, Othmar Jmbli und Bürgi Helber sprachen Schuffhuusen um Sold un, du sie ihnen geholfen Huttendas Schloß Balm gewinnen; Bürgermeister und Ruth von Schuffhuusen dagegen behaupteten die Amforderer um diese und andere Dienste ausgerichtet zu Huben und ihnen nichts schuldig zu sein. BeideParteien kamen zu Recht auf die zu Einsiedeln versammelten Voten der Eidgenossen; diese vermitteltenden Streit in Güte dahin, daß Schuffhuusen aus Freundschuft und ohne Anerkennung einer Pflicht fedewder genannten Knechte 3 rheinische Gulden und dem Vögelin auch 3 rheinische Gulden gebe, diese dagegenauf alle weitere Ansprachen verzichteten und damit aller gegenseitig entstandene Unwille aufgehoben undabgethan sein sollte. Es siegelt im Namen aller Boten Johannes Keller, Burgermeister von Zürich-