December 1447.
Leuten im Amte Lenzburg, dem Vogte, den Burgern und der Gemeinde in Stadt und Amt Arburg,dem Vogte und den Herrschaftsleuten zu Schenkenberg, daß sie der Noth wegen, in die sie gekommen,alle Rechte, Herrlichkeiten, Gewalt, Nutzen, Früchte, Renten, Falle lind Gelasse, die sie an gedachten Besten,Städten, Landen, Leuten w. besitzen, ihren Eidgenossen von Lucern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug undElarus um 20,000 rheinische Gulden versetzt, verpfändet und eingegeben und das Geld empfangen haben.Daher gebieten sie allen Leuten in den genannten Herrschaften, Städten und Gebieten, den Eidgenossenund den Boten, welche diese senden werden, zu huldigen, zu schwören und zu gehorsamen, wie sie bisherder Stadt Bern gehorsam gewesen seien, sagen sie von ihren Eiden auf so lange los, bis den Eidgenossendas genannte Pfandgeld bezahlt und die Pfandfchaft gelöst sei, doch so, daß die verpfändeten Herrschaften :c.bei allen ihren Freiheiten, Rechten, Herkommen und Gewohnheiten bleiben.
Pergamentene Urkunde.
Die Urkunde trägt das Datum von St. Johanns des Evangclistcntag 1448, welcher nach dem bis um Mittedes scchszehnten Jahrhunderts in Bern gebräuchlichen Natalstyl dem 27. December 1447 entspricht.
SS8.
R448, 4» Anlllllir lDonftag nach dem Jagenden Jahrstag).
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, V. 93.
Schultheiß und Rath zu Lucern und die bei ihnen versammelten Rathsfreunde gemeiner Eidgenossenschreiben an Bürgermeister und Rath von Schaffhausen, was folgt: Der Herzog von Savoyen stehegegen der Stadt Freiburg im Uechtland in offenem Krieg und habe die Berner als seine Verbündetengemahnt, ihm mit ihrem Panner und aller Macht gegen Freiburg zu Hülfe zu ziehen, was sie ihm auchZugesagt haben, da sie es Ehren und Bundes halb nicht hätten abschlagen können. Wenn nun dieserKrieg nicht könne vermittelt werden, so sei zu befürchten, die Herrschaft Oesterreich werde sich derer vonFreiburg dermaßen annehmen, daß Bern seinerseits in den Fall kommen werde, gemeine Eidgenossengkgen Oesterreich zu mahnen. Das wünschen nun die Eidgenossen um der Ehre und des Nutzens ihresLandes willen zu vermeiden, fürchten aber, es möchte nicht zu vermeiden sein, wenn ihnen von öster-^'chischer Seite an ihren Schlössern irgendwie Schmach oder Schaden zugefügt würde. Sie bittenbaher Schaffhaufen, dem Vogte von Baden Warnung zukommen zu lassen, wenn irgendwo sich etwa^ue „Samnung" machte, von der den Eidgenossen Schmach oder Schaden zu besorgen wäre. Fernerlci denen von Schaffhausen wohl bekannt, wie mancherlei „Buben" die freien .Reichsstraßen unsicherdachen, namentlich Rüdiger Richiner, Hans Schmid, Cunz Koch und ihre Helfer, welche allenthalben^"gehörige der Eidgenossen fangen und niederwerfen, ungeachtet man schon mehr als einmal sich völligUüt ihnen gerichtet und darüber besiegelte Briefe habe. Daher bitte man die von Schaffhaufen als gute^ceunde, jene Wegelagerer, wenn sie allfällig in ihre Stadt kämen, auf Recht zu heften und, wennsolches geschehen, es den Eidgenossen zu verkünden.
Dm Absagebrief Berns an Frciburg siehe Staatsarchiv Bern, deutsches Missivcnbnch 110, ä. cl.4. Januar 1448.
29