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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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August 1446.

obevsteg. Niedersiebenthal. Hans Scherkopf; Stephan Grift. Frutigen. Hans ab Ried; Gilgam Stalden. Acfchi. Andreas Müller. Spiez. Christian ze Bunden. Unterseen. Hans Mülibrunn.

Diese erläutern verschiedene Punkte eines zwischen Propst und Capitel von Znterlaken auf dereinen, Ammännern und gemeinen Gotteshausleuten dieses Gotteshauses auf der andern Seite, von dengenannten Schiedleuten schon früher gegebenen Spruches, da sich wegen ungleicher Auffassung neuerdingsStreitigkeiten zwischen den Parteien erhoben hatten, welche von ihnen wiederum an die Obrigkeiten dergenannten Städte und Länder gebracht worden waren, demzufolge die Schiedleute im Auftrag ihrerObern dieselben nach Anhörung der Parteien entschieden. Die Streitpunkte betrafen die Steuerfreiheitder Güter des Gotteshauses, die Zinse von vertheilten Gemeingütern, die Ehvschätze (Erbatten, Ermal)und das Fischen in der Are.

Dazu altes Missivenbnch 1. im Staatsarchiv Bern: 1446, 12. August (ssxls. anls askmmxlioaisbeats virxiuis iVIariö). Auf Berns Begehren, daß Lnccrn als seinen Boten zur Erläuterung des von den Eid-genossen (den 13. Mai vorher) gegebenen Spruches zwischen dem Kloster Jntcrlaken und seinen Gotteshansleutcnden Altauunann Peter Goldschmid, der früher dabei gewesen, senden möchte, antwortet Lucern, derselbe sei jetzt derEidgenossen Schiedmann; wenn er zu lang dadurch verhindert würde, so werde es einen andern schicken.

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AHllN. R44I-K, T8. (Sonnrag nach Bartholom«!).

Staatsarchiv Bern.

Boten: Lucern. Cunrad Kisling; Hans Bürkli. Uri. Heinrich Arnold, Ammann; Hans Pün-tencr, Landschreibcr. Schwyz. Werner Annen; Werner Blum. Obwalden. Niclaus von Rütli,Altammann. Nidwalden. Hans am Nüel. Zug. Hans Erhard; Hans Schell. Glarus. Hans Kubli;Hans Luchsinger.

Diese Boten entscheiden, in Folge eines Compromisses der Parteien auf ihre Obrigkeiten, einenStreit zwischen der Stadt Bern und den Herrschaftsleuten von Mülinen in den Gerichten Aeschi, Mülinenund Wengi in Betreff eines Bundes, den die letztern mit etlichen Oberländern gemacht hatten. Votenvon Bern waren: Petermann von Wabern, Seckelmeister; Hans Gruber, Nenner; Niclaus von Wat-tenwyl, Schultheiß zu Thun; Johannes Blum, Stadtschreiber zu Bern. Ihre Klage ging dahin: Die vonBern haben die Herrschaft Mülinen von dem Hause von Brandis erkauft nach Ausweis der besiegeltenKaufbriefe, die Leute haben ihnen mehrmals als ihren rechten, natürlichen Herren geschworen und gehul-digt, alle ihre Reisenohne Fürwort" und dazu Anderes zu thun, was der Eid inhalte. Dem entgegenhaben diese Leute wider Berns Willen einen Bund mit etlichen Oberländern gemacht, was ihnen nichtzusiehe. Deshalb begehre Bern, daß der Bund aufgehoben und die Leute gewiesen werden, mit ihm Z»reisenohne Fürwort", wie das schon im verflossenen Mai von der Eidgenossen Voten durch einen Spruchmit beider Theile Wissen und Willen erkannt worden sei. Ferner möchten die Herrschaftsleute für dieÜbertretung zu Strafe und Schadensersatz verfällt werden, da sie nach dem genannten Bunde ungehorsamgewesen, als sie durch offene Briefe und Voten gemahnt worden seien, Bern und den Eidgenossen i"ihren Nöthen und zur Besetzung, der Schlösser im Argau gegen die Feinde behülflich zu sein, und da