Februar I44l>. 19g
Nafel» 144«, «» Felirunr (äis äominlen Oorolln-s;).
Basel» Offnungsbuch I. Z3Z,
Bern und Solothurn verlangen durch ihre Botschaften von Basel, daß es sich mit Oesterreichnicht aussöhne, sondern mit ihnen im Krieg beharre, indem dadurch alle Parteien zu einem bessernFrieden gelangen werden. Basel sichert den beiden Städten in Gegenwart der Boten von RheinfeldenZU, daß, obschon es, im Interesse der Eidgenossen sowohl als in seinem eigenen, den Kurfürsten und demBischof von Basel seine Bereitwilligkeit, zu Tagen zu kommen, erklärt habe, es doch der mit den zweiStädten bestehenden Einung gewissenhaft nachkommen, auch nichts abschließen werde, ohne ihnen vorherdavon Kenntnis zu geben.
Die Acte« der hier angeführten Tage fehlen.
ÄS58
Lucern. 144«, 17. Marz.
Staatsarchiv Bern: Alte Missive l,
Ueber einen von den vier Waldstätten zu Bezgenriet» gehaltenen Tag schreibt Lucern an Bern(Samstags vor kewiniscar«), es sei nicht nothwendig, mitzutheilen, was da gesprochen worden. Dagegenhatten die Boten einen andern Tag angesetzt nach Lucern auf nächsten Donstag (17. März) und Lucernausgetragen, Bern zur Beschickung desselben einzuladen. — Die Acten fehlen.
ÄNS
Thun. 144«, IS. Mai.
Staatsarchiv Lucern.
Ulrich von Hertenstein von Lucern, Hans Püntiner, Landschreibcr zu Uri, Arnold Kupferschmidvon Schwyz, Heini Kiser von Unterwalden, Rudolf Troller von Zug und Jost Tschudi, Altammannzu Glarus, von ihren Herren und Obern gesendet zu den Stößen, „so denn sint zwuschent den wisen,fürsichtigen Schultheißen vnd Reten zu Bern — an einer, vnd den lantlüten in der Herschaft von Mtt-linen in den gerichten Eschi, Mülinen vnd Wengi — anders,t, ze entscheiden", Urkunden, daß sieZwischen beiden Theilen vermittelt haben, daß dieselben ihre Streitigkeiten, nämlich die Ansprache Bern'san die genannten Landleute „von eines buntz wegen, so si mit etzlichen lendern hant", vor die Botender Eidgenossen, welche nach Znterlaken kommen werden „von der lüttevung wegen, so denn daselbs überein spruch ze geben ist", zum Entscheid bringen sollen. Wollen diese Boten sich der Sache nichtannehmen, fo sollen von Städten und Ländern der Eidgenossen zwölf andere Schiedrichter gegeben werden,die den Parteien acht Tage vor ihrem Zusammentritt den Tag verkünden sollen.
Urkunde auf Papier unter de», Siegel Ulrichs von Hertcnstein in aller Eidgenossen Namen.