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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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Zum 1444.

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Lncern. 1444, TT. Juni.

Tschudi: Chronik II. >l!>. Staatsarchiv Bcr»: Deutsches Missivenbuch s. KZ,

»». Der Eidgenossen Boten verabreden einen neuen Auszug gegen Zürich. I». Der Städte undLänder gemeiner Eidgenossenschaft Boten, zu Lucern versammelt, als von Bern, Lucern, Uri, Schwyz,Unterwalden, Zug und Glarus, erlassen eine Rechtfertigungsschrift an die Kurfürsten des heiligenrömischen Reiches: Dem Vernehmen nach seien sie beschuldigt, sie hätten das heilige römische Reichbekriegen und beschädigen, insbesondere den römischen König an seinem väterlichen Erbe, das er und dieFürsten von Oesterreich in diesen Landen besitzen, verkürzen wollen, ferner, sie hätten in diesem Kriegeviele nnchristliche Sachen mit Heiligthumsschändung, Mißhandlung von Frauen, Jungfrauen, Priestern,Pilgern u. s. w. verübt, dergleichenvnsere Heerzeichen vorna anders denn hinden in nöten gemachct".Alles das sei Unwahrheit und Verleumdung und sie würden Jeden unter ihnen, der sich solches hättezu Schulden kommen lassen, hart gestraft l>aben, wie sie auch Manchen, selbst um geringerer Vergehenwillen, vom Leben zum Tode haben bringen lassen,noch dz wir vnsre Herzeichen ie geendret haben, dzsol sich mit der warheit niemer erfinden". Was den Krieg selbst betreffe, so wüßten die Kurfürsten,daß die Eidgenossen gegen das heilige Reich, an das sie seit undenklichen Zeiten gehört, nie etwas gethan;wahr dagegen sei, daß ein Theil von ihnen vor sechs oder sieben Jahren mit denen von Zürich, welchedie letzten hundert Jahre ihre Bundesgenossen gewesen, zu Stößen gekommen seien. Man habe nichtsanderes von ihnen verlangt, als daß die beidseitig beschwornen Bünde beobachtet würden. Man habeaber die von Zürich nie zu bundesgemäßem Rechte bringen können; nachdem daher alle Bemühungen,dieses zu erzielen, fruchtlos geblieben, haben nun die Eidgenossen, wie das ihr altes Herkommen sei, siedazu zu weisen. Dagegen hätten leider die Amtleute und Räthe der Fürsten von Oesterreich sich unterstanden,denen von Zürich Hülfe und den Eidgenossen, welche jene zum bundesgemäßen Rechte bringen wollten,Widerstand zu leisten. Das sei den Eidgenossen leid gewesen und sie hätten lieber gesehen, wenn der Fürstvon Oesterreich bedacht hätte, daß sie seit vielenewigen" Jahren nach der Bünde Sage ihre Sachenselbst ausgetragen haben, ohne alles Zuthun der Fürsten von Oesterreich. Dafür wären sie ihm dankbargewesen und würden es noch heutzutage sein, wenn er sich derer von Zürich müßigte lind sie ihre Sachenaustragen ließe, wie sie seit hundert Jahren gewohnt und hergekommen seien. Daher möchten die Kur-fürsten allen Darstellungen, die von dieser wahrheitsgetreuen abweichen, keinen Glauben schenken, e. Ab-schrift dieses Briefes wird der Stadt Nürnberg mitgetheilt unter Darstellung des Sachverhalts, wiedie Eidgenossen mit Zürich und hernach auch mit Oesterreich in Krieg gekommen, und mit der Bitte,sie bei Fürsten und Herren und besonders bei den Boten der Reichsstädte, welche sich jetzt wahr-scheinlich zu Nürnberg befinden, zu verantworten, wenn sie mit Unrecht und Unwahrheit verunglimpftwürden.

Zu ->. Nach Tschudi. Zu I, und «. Diese beiden Briefe sind ohne Datum iu's bernische Missivenbucheingetragen zwischen einem Schreiben vom 13. September 1443 nnd einem solchen vom 22. Dccember 1444; siefallen also in die Zwischenzeit, nnd durften als eine Bestätigung nnd Erweiterung der im Mai vorher erlassenen Rccht-sertignngsschreiben wahrscheinlich hier eingeschaltet werden.