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Februar 1441.
Leuten im Grüninger Amt, er habe an Bern und Schwyz geschrieben, sie, nachdem sich gefügt, daß sie aus derer vonZürich Hand gekommen, an Niemanden zu vergeben, sondern bis zu seiner Ankunft sie zu seinen Händen zu haltenlind zu schirmen; da sie von Atter her zum Hause Oesterreich gehört hätten, so werde er sie wohl versorgen :c. Indem andern Briefe fordert der König Wmterthur, Rappcrswyl und St. Galten auf, die Städte, Schlösser undHerrschaften Grüningen, Elggau, Andelfingcn, Ossingen, Pfäffikon, die aus Zürich's Hand gekommen, bis zu seinerAnkunft gegen Jeden zu schirmen, der sie von ihm drängen oder anfechten wollte.
Lucern. R44S, Zs Februar.
Staatsarchiv Luccr» : Acten Zürlchkrieg,
Boten: Bern. Rudolf Hofmeister; Ulrich von Erlach; (Peter von) Hürnberg. Lucern. Petermannvon LütiShofen, Schultheiß; Ulrich von Hertenstein; Peter Goldschmid; Werner Keller; Hans von Wyl.Solothurn.... Uvi. Jost KciS; Arnold Schick. Obwalden. Johannes Müller; Hans von .Zuben.Nidwalden. Mavquard Zelger; Ulrich zum Vül. Zug. Zost Spiller; Erni Eberhard.
Spruch zwischen Zürich einerseits und den mit Schwyz und GlaruS verlandrechteten Petermannvon Raron, der Stadt Wyl, den Leuten im Thurthal, Neckerthal, St. Zohannserthal und ihren Helfernandererseits, welche im Krieg zwischen Zürich und Schwyz denen von Zürich viel Land und Leute, derenBurger Rudolf Meiß aber und seiner Ehefrau Burg und Stadt Elggau, Wiesendangen und Zubehördeeingenommen haben. Da nun zwischen den Hauptparteien der Friede hergestellt, in dem Spruchbriefeaber vorbehalten ist, daß über die Eroberungen derer von Raron, Wyl zc. nach Vorschrift der Bündezwischen Zürich und Schwyz gerechtet werden soll, darauf Zürich hierüber nach Einsiedeln zu Rechtgemahnt, beide Theile dahin gekommen sind und Klage, Antwort u. s. w. gegeben haben, die Schiedrichteraber nicht einig geworden und zum Obmann Hansen Müller, Altammann von Unterwalden, genommen,so hat derselbe Obmann einen freundlichen Tag auf heute nach Lucern gesetzt. Auf diesem Tag habendie beiden Parteien den ganzen Streit auf den Spruch obgenannter Boten der Eidgenossen gesetzt undgelobt, selbem nachzukommen, und diese haben gesprochen: 1. Aller Unwille und alle Feindschaft zwischenden Parteien soll ab sein, ebenso die gegenseitigen Kosten; nur für die Bewachung von Elggau soll Meißdie von Raron befriedigen. 2. Raron, Wyl :c. geben alle ihre Eroberungen an Zürich und Meiß zurück,lassen die Leute ihrer Eide ledig und schreiben ihnen, Zürich wieder zu huldigen. Z. Gefangene,die sich noch nicht ausgelöst, sollen unentgeltlich freigegeben werden; nur der Hofstetter soll die50V Gulden, um die er geschätzt ist, geben. 4. Für den Wein und anderes fahrendes Gut, daS dievon Raron, Wyl -c., nach Klage der Zürcher seit dem Frieden, zu Andelfingen genommen, ist kein Ersatzzu leisten. 5. DaS Gleiche gilt genommenen GutS und Gefangener wegen gegenüber Ulrich von LommiS.
6. Da Zürich klagt, eö sei von der Gegenpartei, unerfolgt des Rechten, bekriegt worden, diese abersich auf die Mahnung von Schwyz und GlaruS beruft, so wird erkennt, letztere habe Recht gethan.
7. Die Leute, welche in Folge des Spruchs an Zürich zurückfallen, sollen dafür, daß sie den Erobererngeschworen haben, ungestraft bleiben.
Uudatirtes Conccpt. Das Datum nach Tschudi II. 326. Nach dcr Klingcubcrger-Chrouik Seite 279hätte dieser Tag zu Euisiedeln stattgefunden.