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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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Januar 1441.

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in Eid und Gelübde genommen und sich ihrer Steuern, Zinsen u. s. w. bemächtigt, allesunverfolgtdes Rechten", das Zürich auf die Eidgenossen geboten. Land und Leute sollen also wieder erstattet undin den Zustand vor dem Kriege gesetzt werden, da die Grafschaft Kyburg, Andelfingcn :c. der Stadt ZürichReichspfand sei. 2. Die von Raron, Wyl :c. dagegen haben Rudolf Meißen, Burger zu Zürich, undseiner Ehefrau die Beste und das Städtchen Elggau, auch Wiesendangen eingenommen und seit derRichtung nicht zurückgegeben. 3. Zürich habe seine Gefangenen auf Bitte der Eidgenossen ohne Tröstungfür das Wiederstellen freigelassen; die von Raron, Wyl sc. verlangen von den Ihrigen Tröstung füreine Summe Geldes. 4. Die Gegner haben den Gaudenz von Hofstetten, Burger zu Zürich, obschonder Krieg ihn nichts angehe, gefangen lind um 600 Gulden beschätzt. 6. Nachdem der Krieg schongeendet und zu Frieden gebracht war, haben die von Raron, Wyl zc. 00 Säume Wein zu Andelfingenweggenommen, wofür Ersatz verlangt werde. 6. Auch hätten sie ihrem Burger Ulrich von Lommis dieSeinen gefangen, beschätzt, in Eid genommen, ihm Zinsen und Zehnten entwert, alles seit der Richtung.7. Hugo von Landenberg, Beringers Sohn, habe seit der Richtung einem Burger von Zürich, genanntKübler, dessen Sohn gefangen und auf die alte Landenberg geführt, dem gleichen 20 Haupt Viehweggetrieben und selbes auf das Schloß Sonnenberg gebracht. (Folgt dann die Antwort derer vonRaron, Wyl, Landenberg und Mithasten, dann der Zürcher Widerrede aus diese Antwort, dann derervon Raron :c. Nachrede auf die Widerrede. Das Weitere fehlt. Der Tag blieb übrigens ohne Resultat.Siehe unten Abschied 237.)

Tschadi U. 325 nennt als Zugesetzte derer von Zürich bei diesem Rcchtstag Rudolf von Cham, Stadtschreiber,und Hans Keller; als Zugesetzte derer von Raron, Wyl :c. den jungen Ammann Abyberg von Schwyz und AmmannReding's Sohn; als Obmann Hans Müller, Altammann zu Obwaldcn.

ÄS«.

Lucern. 1444, IS. Februar (Mittwoch vor omi-s-wa um--!,,

.VIi»ge»bcrgcr-(khro»ik, Seite Z8I.

». Die Leute aus dem Grüningeramt erschienen vor aller Eidgenossen Boten und klagten gegendie von Zürich, daß diese sie in ihren alten Rechten vielfach beeinträchtigt haben. Sie verlangten vonden Eidgenossen, in denjenigen Rechten, welche sie besaßen, als sie der Stadt Zürich zuerst schwuren,beschirmt zu werden. Sie mahnten auch die Eidgenossen an die Briefe des Königs, wonach das Grü-ningeramt Zürich nicht zurückgegeben, sondern vor der Hand zu des Königs Verfügung gehatten werdensoll. Die Eidgenossen aber wollten, daß Schwyz das Grüningeramt, das freie Amt und andere Erobe-rungen von Händen lassen solle, wie es im Feld verabredet worden war; doch gestatteten sie, daß dieGrüninger ihre Artikel schriftlich denen von Bern übergeben mögen; dann wolle man darüber sitzen und dasAmt mit Briefen versichern, daß Zürich es in seinen Freiheiten und Rechten nicht beeinträchtigen dürfe.I». Die Eidgenossen verlangen von denen von Raron und von Wyl freiwillige Rückgabe ihrer währenddes Krieges gemachten Eroberungen an Zürich.

Zwei der unter n angeführten königlichen Briefe, beide ä. ck. Nencnstadt, Freitag nach St. Erhardstag(13. Januar) sind abgedruckt in der Klingcnbcrgcr-Chrouik Seite 280. In dem einen meldet der König den

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