Marz 1440.
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ÄR8
R440, 8. (Zinstag nach Mittesasten).
TtaatSarchiv Lnccr» : Acte» Zürichkrleg. Staatsarchiv Zürich.
Boten: Bern. Rudolf Hofmeister, Ritter, Schultheiß; Rudolf von Ringgoltingen; Petermann vonWabern. Lucern. Petevmann Goldfchmid, Schultheiß; Anton Ruß. Solothurn. Burkard Fröwis.Uri. Arnold Schick. Unterwalden. Ulrich zum Vlil, Ammann. Zug. Jost Spiller, Ammann; RudiDahinden.
Diefe Boten stellen sowohl denen von Zürich als denen von Schwyz und GlaruS eine Notel zu,dag Resultat ihrer Friedensvermittlung enthaltend. Nachdem nämlich auf vielen Tagen von den Eid-genossen vergeblich die Schlichtung der waltenden Streitigkeiten versucht worden, fei man endlich durchoffene Mahnungen und ernstliche Bitten einigermaßen zum Ziel gekommen. Zürich und Schwyz, welchemit Lucern, Uri, Unterwalden und Zug in einem befondern Bunde stehen, seien von diesen gemahntworden, ihre Bünde vor sich zu nehmen, dieselben nach ihrem ganzen Anhalt zu betrachten und ihnenvöllig und ohne Fürworte nachzuleben, einander bleiben zu lassen, wie jeder Theil in den Bund gekommen,auch einander darauf sicher zu sagen, wie alles das die Mahnbriese ausweisen. Darauf haben die vonZürich geantwortet, sie wollen den Mahnungen nachkommen ohne alle Fürworte. Auch die von Schwyzhaben geantwortet, sie hätten nie anderes begehrt als den Bünden nachzuleben, es wäre daher nicht nöthiggewesen, sie zu mahnen; doch um der Eidgenossen Bitte und Freundschaft willen wollen sie auch dieMahnung annehmen, so jedoch, daß auch die von Glarus in die Richtung gezogen werden und wenn dieseZürich oder Zürich die von GlaruS um etwas anzusprechen hätten, daß sie dann einander gerechtwürden nach Vorschrift der Bünde, die Zürich und Glarus mit einander haben. Der Eidgenossen Votenhaben das letztere nun auch an Zürich gebracht und gebeten, auch dazu einzuwilligen, indem nothwendigsei, daß die Richtung Alle umfasse, welche an dem Streite Theil genommen. Darauf haben die vonZürich geantwortet: Was das Verhältnis zu Schwyz betreffe, sei ihnen eine Mahnung zugegangen vonLucern, Uri, Unterwalden und Zug, und dieser habe die Gemeinde einhellig nachzukommen beschlossen;Glarus betreffend, wollen sie auf der Eidgenossen Bitte zusagen, selbes der vergangenen Sachen wegennicht zu bekriegen; wenn aber der Streit auf dem freundlichen Tage, der jetzt geleistet werden solle,nicht in Güte vertragen würde, so wolle Zürich die von Glarus der vergangenen Sachen wegen zwarnicht anders als mit Recht und an den Enden, da es billig, aber nicht nach Sage seines Bundes mitGlarus, vornehmen, aus Ursachen, die zu melden nicht nothwendig seien. Diese Antwort haben der Eid-genossen Boten wieder an die von Schwyz und von Glarus gebracht, welche sich damit begnügten, „also dasden von Glarus gegen den von Zürich als von Ar ansprachen such des glich behalten sie". Und danun solchergestalt durch die Gnade Gottes mit aller Thcile Wissen und Willen die Feindschaft abgethanund zu Recht gebracht, die übrigen Stöße aber auch billiger in Freundschaft, denn mit Recht vertragenwerden mögen, so setzen der Eidgenossen Boten allen Parteien einen freundlichen Tag nach Bern aufDienstag nach sluasimollvßvnili nächsthin (5. April), welchen alle Theile mit voller Sicherheit besuchensollen. Bis zu diesem Tage sollen alle Sachen ohne irgend welche Neuerung in dem gegenwärtigenZustande verbleiben.
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