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August 14Z8.
Das Datum des Briefes lautet „vff Laurent» xxxviijmo". Eine Verwechslung mit Loxtimo scheint übrigensdoch nicht vorhanden zu sein, da der erste deutsche Reichstag König Albrcchts auf St. Margarcthcntag 1438 nachNürnberg angesetzt war. S. Lichnowsky V. S. 286.
SOS
Lncern. R4S8, RS. August.
, Staatsarchiv Luccrn: Missive.
Bern schreibt an Lucern den 11. August (nrMina I^aurentii murt^ris): Wie es vernehme, seizwischen Lucern und Unterwalden Span „villicht von der ordnung wegen der merkten in etlichen stuckenInen (den Unterwaldnern) zutreffen!." Malt möchte den Streit anstehen lassen bis auf einen ihnenund andern Eidgenossen auf Dienstag nach Unser Frauentag im -August nach Lucern gesetzten Tag. —Die Acten des Tages fehlen.
SO«
Lucern. R4Z8 (im September).
Staatsarchiv Zürich.
Gütlicher Tag der Eidgenossen zur Hinlegung der Streitigkeiten zwischen Zürich und Schwyz.
Zürich berichtet darüber unterm 30. September (vrastlua. tasti Uivüaluzlis urvüanAizli) an die StädteRavensburg, Constanz, Uebcrlingen und Schaffhausen: Es seien in der Sache von Städten und Ländern der Eid-genossen mancherlei Wege zur Vereinigung gesucht, zuletzt sei ein anderer gütlicher Tag angesetzt worden nach Rap-pcrswhl auf Sonntag vor St. Gallcntag (12. October), um wo möglich eine völlige Richtung zu Stande zu bringen.Inzwischen sollen „alle fachen in gutem bestan, doch der gebur sol die büß geben, darvm wir Inn gcschezzct Hand, vnddamit schweren, den gcrichten gehorsam ze sind. Sodeim alz von des vnverdingeten lonffcS wegen, wie wir also einordnung gemacht Hand, by der ordnung bestanden wir auch. Also meinen wir ouch den tag ze suchend vnd dem gütlichnachzcgand, die fachen also gütlich lassen anstan, es sig denn dz vns vtzit anders begegny, darnach wir vns ouch haltenwerdint w. w."
Den 13. September (Donstag zu Nacht nach des hl. Krcuzestag) meldet Zug an Lncern, die von Zürich seienmit Panner und Macht ausgezogen, wohin wisse man noch nicht. Staatsarchiv Lucern, Missive.
Schwyz hatte Zürich auf einen rechtlichen Tag nach Einsiedeln gefordert auf den 21. September wegen Ober-holzers Sache (Tschudi II. 263), Zürich diese Mahnung mit einer weitläufigen Erörterung cl. ct. 12. September(Freitag vor Dxsltatloui» Lruols) abgewiesen. Staatsarchiv Lucern, Missive.
sov
Rapperswyl. R4S8, RS. October (Sonntag vor GM).
Die Acten fehlen. — Siehe Abschied 206. Vergleiche Tschudi II. 263, 264, der jedoch als Datum denSonntag nach Galli (19. October) angicbt. Vergleiche auch die Klingenberger-Chronik Seite 256, 257.