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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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Oktober 1431.

R4ZI, I L. October (St. Gaümwg).

Archiv Ära».

Bürgermeister, Räthe und Burger der Stadt Zürich, Schultheiß, Räthe und Burger der StadtLucern, Ammann und gemeine Landleute der Lander Schwyz, Unterwalden ob und nid dem Kern-wald, Ammann, Rathe und Gemeinde von Stadt und Amt Zug, Ammann und Landleute von GlarusUrkunden, daß sie, in Ansehung der Bitte des Abts Georg von Muri, aus besonderer Freundschaft zu diesemGotteshaus, Gott zu Lob und Sanct Martin zu Ehrenvnd daß wir bester fürderlicher behüt vnd beschirmtwerden by landen vnd lüten", zur Zeit, als das Land (Argau) in ihre Hand gekommen, Abt und Consentdes Gotteshauses Muri und ihre Nachkommen in besondern Schirm genommen haben. Dazu haben siegelobt und versprochen für sich und alle ihre Nachkommen, den genannten Abt, sein Consent undGotteshaus bei allen ihren Freiheiten, Privilegien, Gnaden, Briefen, Rechten, allen guten Gewohnheitenund Herkommenheiten bleiben zu lassen, wie sie die erhalten und hergebracht hatten von Päpsten, römischenKaisern, Königen und der Herrschaft Oesterreich, sie in ihrem Besitz, den sie in der Eidgenossen Gebiethaben oder künftig erwerben, besonders der neulich erworbenen Kirche zu Villmergen, zu handhaben undgegen alle Anfechtungen zu schützen,wann wir sonderlich begirt vnd neigung daruff haben, daß alleGotzhüser, vnder vns gelegen, an Gut, Eren vnd Wirden vnd aller Geistlichkeit vfgangint vnd sunderlichzunemend."

Abgedruckt !n der Schrift:Die Argauischen Klöster und ihre Ankläger". tStl. Beilage V.

I4t

ZllH» R43R (im Octobcr).

Staatsarchiv Zürich: Stadtbuch lV. !!. 35 l».

Die Actcn fehlen. Bürgermeister, Rath und Zweihundert von Zürich vernehmen Samstags vor St. Gallcntag(13. October) den Bericht ihrer Gesandten zum König nach Fcldtirch (Rudolf Stufst, Bürgermeister, und Ulrich vonLommis), wonach der König von den Eidgenossen Hülfe gegen Venedig verlangt, und beschließen, den Stüssi und Jacobvon Cham nach Zug zu senden und den Eidgenossen, die daselbst versammelt seien, zu empfehlen, die verlangte Hülfe zuleisten. Wollten sie es nicht thnn, so werde Zürich sich nach seiner Stadt Nutzen und Ehre verantworten.

Dazu folgende Briefe König Sigmunds:

1. Augsburg, 6. September (Donstag vor Unserer Lieben Frauen KativitatR : Er werde innert acht bis zehnTagen in Feldkirch sein; die Eidgenossen sollen ihre Boten dahin senden, um mit ihm des Kriegs gegen Lampartcnwegen zu reden. (Des ungarischen Regierungsjahrs im xlv, des römischen im xxj, des böhmischen im xij Jahre. tLllmanäatum äomini koAis Caspar Sligk.)

2. Lindau, 17. September (Montag nach des hl. Kreuzes Tag Lxaltationis). An Lucern: Er werde Mor-gens sich nach Fcldtirch verfügen und erwarte da ihre oder der Eidgenossen Gesandte. (Des ungarischen im xlv, dcSrömischen im xxj, des böhmischen im xij Jahr, manÄawm äomini rvZR Caspar Sligk.)