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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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Oetober 1428.

t». Diese Boten hoben Lucern vorgetragen, die schwäbischen Städte bewerben sich um ein Bündnismit den Eidgenossen. Das soll Jedermann heimbringen und die Boten, die nach Appenzell reiten, sollendenen von St. Gallen sagen, waS iedeS Ort in Sachen thun wolle. I». Zürich und Schwyz haben dieEidgenossen gebeten, ihre Botschaft zu den Appenzeller» zu senden und sie zu weisen, daß sie gegenüber demvon Toggenburg gleiches billiges Recht annehmen nach Gutdünken der Eidgenossen. Bern erklärt, waseS in dieser Sache mit Votschaftscnden oder Andcrm Gutes thun könne, dazu sei eS bereit. Uri undUnterwalden wollen auch eine Botschaft schicken und die Sachen in Güte zu vertragen suchen, beim Eidgebieten wollen sie aber nichts. Der Bote von Zug erklärt, seine Herren haben schon geantwortet, ihmsei diesmal kein Auftrag gegeben. lHlaruS will sein Bestes thun, aber nicht mahnen. Lucern willBotschaft senden, in Güte sein Bestes thun, aber ohne Mahnung. Darauf haben Zürich und Schwyzdie Eidgenossen ersucht, heimzubringen, daß man den Boten nach Appenzell Gewalt geben möchte, dieAppenzeller bei ihren Eiden zu mahnen, falls sie freundlichem Zureden kein Gehör geben wollten,t. Auf Sonntag nach der eilftausend Zungfrauentag (24. October) sollen die Boten zu Appenzell sein,Freitags vorher sich zu Lichtensteg versammeln.

Die Instruction von Zürich auf diesen Tag siehe im Stadtbuch III. 133. Zu I« 14S8, Allerheiligentag.Mahnungsbrief Zürichs an Lncern und die andern Eidgenossen, den Appenzellem in ihrem Krieg gegen den GrafenFriedrich von Toggcnburg, Zürichs Burger, nicht beizustehen. Die Appenzeller nehmen Graf Friedrichs Leute zuLandleuten an und wollen dem Grafen darum nicht Recht stehen vor den Eidgenossen der VIII Orte, ungeachtet derVcrgleichsversuche der Letztem und Zürichs. Ebenso wird angeführt, das; die Appenzeller dem ergangenen Schiedsprnchder Eidgenossen zwischen ihnen und dem Abt von St. Galleu ungeachtet dreimaliger Ermahnung nicht Folge leisten.

Staatsarchiv Luccrn, Missive.

Zürich. I 4T8, I z. ?tvven»her (Samstag nach Martini).

Staatsarchiv Zürich! Stadtbuch IV. II. z. 3.

Voten: Lueern. Heinrich von MooS. Uri. Kluser von Schächenthal. Unterwalden. Jost ZSner,Ammann ob dem Wald. Zug. HanS HüSler. GlaruS. Ammann Vogel.

Diese bitten Zürich, die seinen Angehörigen gegebene Erlaubnis zum Zuzug zu dem Herrn vonToggenburg wider die Appenzeller zurückzuziehen und die Ausgezogenen heim zu mahnen. Dasselbehaben sie von Schwyz erlangt. Falls Zürich ihnen auch entspreche, so seien sie beauftragt, im Vereinmit Zürich und Schwyz eine Vermittlung zwischen dem von Toggenburg und den Appenzeller,, zu ver-suchen. Zürich antwortet: Sofern sie Gewalt haben, im Entsprechungsfall die Appenzeller zur Annahmedes vom Grafen gebotenen RechtS zu mahnen, so wolle eS freundliche Antwort geben. Die Eidgenossenerklärten, solche Gewalt hätten sie nicht, doch wollen sie einenkurzen Tag" setzen nach Veggenried undinzwischen von ihren Herren solche Vollmacht zu erwerben trachten. Zürich: DaS sei ihm gefällig, dieEidgenossen möchten inzwischen von den Appenzeller,, einen vierzehntägigen Stillstand der Feindseligkeitenzu erwerben suchen, eS selbst wolle bei dem von Toggenburg dasselbe thun. Darauf wurde ein Tag nach