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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
Entstehung
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Juni I4Z8.

4. Vollmacht, zur Eideserneuerung Tag zu setzen. 5. Der Münze wegen: Will Jedermann den Seinen gebietenzu leiden, so wollen auch wir cS thnn. >!. Der Appenzeller wegen wie im obigen Votum. 7. In Betreff der Für-bitte der Eidgenossen für vier Knechte von Villmergcn erhält der Bote keine Vollmacht.

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AllH» R4T8, TT» Juui (Dienstag vor Johann Baptist).

Die Acten fehlen. Siehe den Abschied 105 und die Anmerkung zu demselben.

Hicher scheint folgendes im Staatsarchiv Lnccrn, Abschiedeband 122 enthaltene, von späterer Hand mitder Jahrzahl 1450 bezeichnete Fragment zu gehören.

Heimbringen, wie der Schultheiß von Bern und der von Reinach die Eidgenossen gebeten haben, diesem dieZinsen und Gülten wieder zu geben, welche sie von ihm inne haben. >>. Sobald die von Zürich den Eidgenossen Tag ver-künden derer von Appenzell wegen, so soll derselbe geleistet und die Botschaft nach Appenzell gcthan werden, o. Man sollzu Lucern antworten, ob man nicht die beiden Vogtcien Muri und Motzenberg nur einem Vogt empfehlen und demselbenvon beiden Aemtcrn nicht mehr denn 30 Pfund zu Lohn geben wolle, ck. Heimbringen, wie der von Flachslanden geredethat des Geleits zu Klingnau wegen. «. Die von Unterwaldcn sollen aufein ander Jar" einen Vogt nach Badengeben. 1- Der Abt von Wettingen klagt über das große Verderben seines Gotteshauses, bittet die Eidgenossen, ansirgend eine Weise ein Einschen zu thnn, damit der Krieg zwischen den zwei Aebten verglichen und das Gotteshausvor gänzlichem Zerfall bewahrt werde. Das soll jeder Bote heimbringen, x. Die von Brcmgarten bitten um einigeHülfe und Beisteuer gemeiner Eidgenossen an ihr Brandnnglück. I». Die von Zürich haben an die Boten gebracht,sie haben ans Auftrag einiger Orte zu Basel beim Kaiser um die Richtungbricfe zwischen dem Kaiser und dem Herzogvon Oesterreich geworben, worin begriffen stehe, daß was Lands oder Leute die Eidgenossen eingenommen, sie dabeibleiben sollen. Diese Briefe kosten <!0 Gulden, welche sie, die Zürcher, dargeliehen hätten. Sie bitten, in Betrachtdaß das zu gemeinem Stutzen der Eidgenossen geschehen, man wolle ihnen ihr ausgelegtes Geld wieder erstatten.Das sollen die Boten heimbringen; die von Zürich aber sollen die Briefe auf den nächsten Tag nach Lucern bringenund da verhören lassen, i. Da gemeine Eidgenossen jetzt große Kosten mit nnserm Herrn, dem Kaiser, gehabt haben,so soll auf einem Tage, der ans den 8. Juni nach Lnccrn gesetzt wird, berathcn werden, ob man die Kosten ans dasLand, das der Herrschaft gewesen ist, legen wolle.

Lucern. RATS, 7. Juli lguarta xooi nwim,.

Staatsarchiv Luccr» ! Rathöbuch IV. IZil.

Voten: Zürich. Jacob Meyer. Schwyz. Zukäs. Nidwalden. Arnold am Stein. Obwalden.Hecki. Zug. Hüsler. Glarus. Schübelbach und Wyler.

Von heute über vierzehn Tage, d. h. am Dienstag vor Maria Magdalena, sollen alle Eidgenossenihre Boten zu Lucern haben,vnd morndeß sich iederman mit dem andern früntlich vnderreden, obiemant deHein blast oder irrung gen dem andern Hab, dz dz gütlich vnd früntlich hin vnd abgetan werdevno man darnach ze rat werde, ob man die Eid ernüwern welle." Das soll man denen von Bern