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Äuli 142?.
Am 14. Juli schreibt*Bern an Luccrn, man vernehme, die Walliser stehen im Begriff mit Mailand etwasBündniß oder Vcreinung zn machen, was den Eidgenossen schädlich sein dürfte. (Staatsarchiv Lucern, Missive.)Am 26. Juli (äoininioa xost llaookl axostoli) nnd nachher wieder am 18. Octobcr, anläßlich eines nach Lucernans den 21. Octobcr (Mittwoch nach Galli) gesetzten Tages, beschloß Zürich, dem Drängen einiger Orte, Rache zunehmen für den Verlust vor Bellcnz, nicht nachzugeben. (Zürich Stadtbuch III, 94, 99.) S. n. Absch. 23.
ÄS
Luceru. T8. Juli.
Staatsarchiv Zürich: Stadtbuch III. St b.
Tag der Eidgenosse» zu Lucern wegen einem neuen Zug gegen den Herzog von Mailand. — DieActen fehlen.
Stadtbnch Zürich a.a.O.: 1422, cloiniilloo. xostllaoolli axostoli (26. Juli). Da stark von einem neuenZug gegen den Herzog von Mailand die Rede ist, um den vor Bellenz kürzlich erlittenen großen Schaden zu rächen,so beschließen Bürgermeister, Räthc und Zweihundert zu Zürich, um künftigem Schaden zuvorzukommen, wenn siekünftig anders, als nach dem Inhalt der Bundesbriefe gemahnt werden, über die Berge zn ziehen, so wollen sie dochnicht weiter ziehen als die Bundbriefe es fordern. Die Boten ans dem Tag zu Luccrn, der auf nächsten Dienstag(28. Juli) angesetzt ist, sollen dieses den Eidgenossen eröffnen und zugleich sagen, daß Zürich weiter gemahnt wordensei, als sein Bundesbrief laute, und weiter als die Eidgenossen zu Zug vor der Mahnung sich vereinbart hätten.Auch sollen die Boten den Eidgenossen den Brief in Erinnerung rufen, worin sie sich gegen einander vor Zeiten ver-schrieben haben, daß Niemand einen Krieg anfangen soll ohne gemeiner Eidgenossen Rath nnd Willen. Wollte JemandZürich etwas nachreden wegen dieser Sachen, so sei nian bereit, dcßhalb nach Einsiedcln zu Recht zu kommen. Auchhaben sie Vollmacht, wenn des Marguisen Botschaft, wie die von Bern geschrieben haben, auf den Tag komme, sichandern Eidgenossen anzuschließen für Schritte, die den Frieden mit Mailand erzielen könnten. Boten Zürichs warenHeinrich Bibcrlin und Johannes Trinklcr.
Brieg. R4TS, S«. August.
Archiv für schweizerische Geschichte II, 2l»! Vv tZivg!«», Vovumvnt» ooiwvrimiit I'distoirv Su VaNius.
Freundschaftsvertrag zwischen Philipp Maria Visconti, Herzog von Mailand, und den Gemeindenvon Wallis unter Vorbehalt der Ratification des Administrators des Bisthums Sitten, ErzbischofsAndreas von Gualdo. 1. Kein Theil soll den andern angreifen oder beschädigen, noch den Feinden desandern Vorschub leisten. 2. Freier und sicherer Verkehr der Kaufleute. 3. Summarisches Rechtsver-fahren in Streitigkeiten beidseitiger Angehöriger. 4. Die Walliser versprechen, aus allen Kräften zuverhindern, daß durch ihre Pässe dem Herzog von Mailand oder seinen Angehörigen Krieg oder Schaden