470
408.
4403, 14. Mai. Heidelberg. König Ruprecht erlaubt St. Gallen, sich mit den Städten am Bodensee, Constanz,Ueberlingen, Ravensburg, Lindau, Buchhorn und Wangen zu gegenseitigem Schutz zu verbinden. (Montagnach Cantate.)
Stadtarchiv St. Gallen. Nach k. k. g. A.Wien R. R. 0. Fol. LSS bei Ch m c l Rcgestcn des K. Ru-precht, mit unrichtig übersetztem Datum 13. Mai.
400.
4493, 16. Juni. Wallsee. Die Ritterschaft von St. Georgenschild vereinigt sich neuerdings gegen die Appenzellerund ihre Helfer auf den Fall, daß von diesen die durch König Ruprecht gemachte Richtung nicht gehalten oderdie Feindseligkeiten und Hebelgriffe erneuert würden. (Samstag nach St. Veit.)
Zellweger, App. Urk. Nr. 263.
410.
4493, 6. Juli. Heidelberg. König Ruprecht bestätigt den Auskauf der Vogtei über das Kloster Dissentis, den Abtund Convent und die Gotteshausleute von den Grafen Rudolf, Hugo und Heinrich von Werdenberg, Ge-brüdern, gethan und nimmt die Vogtei zu des Reiches Händen. (Freitag nach St. Ulrich.)
K. K. G. A. Wien. N. N. 0. fol. 268.
411.
4493, 24. October. König Ruprechts Räthe geben einen Spruch über verschiedene zwischen St. Gallen und Appen-zell einerseits, der Ritterschaft und der Stadt Constanz anderseits in Betreff der Vollziehung der Richtung KönigRuprechts vom 4. April gl. I. waltende Streitfragen. (Mittwoch vor St. Simon und Judas Tag)Stadtarchiv St. Gallen. Abgcdr. bei Zellweger, App. Urk. Nr. 204.
412.
4499, 14. März. Erneuerung des Schutzbündnisses zwischen der Stadt Constanz und der Ritterschaft in Schwabengegen die Appenzeller und ihre Verbündeten, von St. Georgstag (23. April) an auf drei Jahre. (Donstag vorReminiscere.)
Zellweger, App. Urk. Nr. 20L.
413.
4499, 6. Augüst. Heidelberg. Nachdem in Vollziehung des Artikels der Richtung vom 4. April 14vö, wodurch dieStreitigkeiten zwischen den Appenzellern und dem Abt von St. Gallen zu abgesonderter Verhandlung verwiesenwurden, König Ruprecht die Parteien erst auf St. Lucientag 1408, dann auf den Fronleichnamstag 1409,endlich zum letzten Mal auf St. Jacobstag gl. I. vor sich nach Heidelberg berufen hatte, die Appenzeller aberaus keinen dieser drei Tage gekommen waren, sprach der König auf das Anrufen des Abts auf die vorgelegtenBriefe der Kaiser Ludwig IV. (Bayer) und Carl IV., wonach in den Jahren I34S und 1348 dem Abt vonSt. Gallen und seine Nachkommen die Vogtei zu Appenzell, Hundwil, Teufen, Urnäschen, Wittenbach, Nängerswyl,Rodmunt über Leute und Güter von Reichswegen versetzt worden sind, sowie auf zwei Richtungsbriefe der Reichs-städte am Bodensee und im Allgau zwischen dem Abte und den Appenzellern vom Jahr 1401, Montag nach Jo-hann Baptist uild Freitag vor St. Bartholomäus, mit Rath der Fürsten, Grafen zc. folgendes Urtheil: Der Abt vonSt. Gallen soll bei den obgenannten Vogteien nach Laut der kaiserlichen Briefe bleiben bis die Lösung durch römischeKaiser oder Könige erfolgt, sowie auch bei den Rechten und Nutzungen, welche durch die angeführten Spruchbriefeder Reichsstädte ihm zuerkannt sind, auch sollen die Appenzeller zc. dem Abt alles ausrichten, was sie ihm seit