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tZ93, 14 Februar. Jlanz. Johannes. Abt von Dissentis. und die Gemeinde zu Dissentis. Ulrich Brun von Nhäzuns' 'und seine Leute. Albrecht von Sax von Monsax und die Thalleute in Lugnez inachcn einen ewigen beschworncnBund - 1 ^Jedcr Herr und jeder Mann, der in denselben gehört, soll bei seinen Rechten bleiben, wenn einer darinbedroht oder gekrankt wäre, so sollen die andern Bundesgenossen ihm mit Rath und That. Leib und Gut zuseinem Rechte helfen 2. Ulrich Brun und Albrccht von Sax und ihre Erben sollen das Gotteshaus Dissentis ankeinem seiner Rechtebeeinträchtigen, noch sich in die Abtwahl mßchen. 3. Der Abt und dw Gemeinde von Di.sentissollen den genannten Herren helfen bis zu ihrer Letze ob dem Flunswald m e.genen Kosten, we.ter aber mchtweiter als deren Besitzungen reichen, um die Kosten. Gleiches g.lt für dw be.den Herren gegenüber dem Klosterund den Leuten von Dissentis. 4. Jeder Herr soll die liegenden Guter, d.e er m dem Bundesgebiet hat.messen. Wollte ein Feind des Bundes dahin kommen, so soll man w en mcht aufnehmen, ausgenommen m.tgemeinem Rath. Wer angenommen wird, mag innert dem Thell sich setzen und zwhen woh.n er well 5 Wenn
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.... ...... . , Sitte und Gewohnheit. Wäre das Recht
sollen dem Bundmß mcht s )a ^ Bundes einen Schiedrichter zu Minne oder Recht; im
emem ^helle ungemein, sogt' ie e » qfgx fünf Jahre sollen Alle, welche zu ihren Tagen
Recht entscheidet unter den Dreien ie dasselbe beschwören und soll man das zu Truns
gekommen sind und das Bündniß abgalten vor daß sie den andern Bundesgenossen bei einem
thun. 8. Abt und Gemeinde von D.ssent.s ^l n M h^lfm ^ ^^fen diese aber die Vundes-
Angriff aus die Waldstätte Uri. Schwyz ^ behält Ulrich Brun von Nhäzuns die
genossen an, so sind sie diesen zur >^u fe verp - Mötsch und dessen Erben vor. und ebenso Albrecht vonHerrschaft von Oesterreich und seinen Oheim Egon von Metsch unv o "
öax den Herrn von Mailand und die Waldstätte. (Sonntag vor der Pfaffenfastnacht.)lilobr, Loü. lltxl. IV. x. 250. Uo. 104.
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. e ... Knroans verbindet sich mit seinen Leuten, eigenen undlZ, 19. Februar. Graf Johann von Wer en wrg z> ^ Löwenberg auf ewig zu dem Abt und der
freien, auf Montana oberhalb dem Fumsiva un ^ denen von Lugnez und Andern, die den
Gemeinde von Dissentis, dem Albrccht von ax .i» ^ Besitzer der Beste Löwenberg ihrem Bund
letzter» zugehören, also daß er und die ^'wnn m e ^ ^ ^en
zu aller Nothdurft beholfen sein sollen. ^ ., ^„dern sollen sie ihm nur auf Geheiß des Bundes
Bund nicht beholfen sein; auch in ^ . :m,en. Der Herrschaft Oesterreich werden ihre
zuziehen, im Uebrigen bleibt er bei allen seinen ^ ^.
Rechte zu den Freien vorbehalten. (Freitag na ) '
Nollr, 0oä. äixl. IV. ?. 262. üo. 14 -
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17. März. Gräfin Elisabeth von Neuenburg und die Stadt Bern als Besitzerin der Grafschaft Nydau,
reinigen ihre Streitigkeiten in Betreff der Abtei At. Johann dahin, daß sie abwechselnd die Rechte der
Zgtci über dieses Gotteshaus ausüben sollen. (Nsrovscli irxzi-üs mars.)
Natils II. x. 1125. Ho. 702. Vgl. Solothurncr Wochenblatt IS20. S. 525, 407. v. Watten-
wvl II. S. 303.
353.
4. Juli. Ueberlingen. Lindau und St. Gallen treten dem Städtebündniß gegen Oesterreich bei.Lichnowsky IV. Reg. 2496.