454
354.
4393, 7. October. Die Städte Biel und Neucnstadt versprechen sich eidlich gegenseitigen Beistand für die Ver-theidigung ihrer Personen, Guter und Freiheiten gegen Jedermann, unter Vorbehalt jedoch ihres Burgrechtsmit Bern. Keine der beiden Städte soll einen Krieg anfangen ohne Wissen und Willen der andern. Ueber-cinkunft betreffend die Panner der beiden Städte und die Leute, welche denselben zu folgen haben, über dieGerichtsbarkeit des Meyers von Biel, gegenseitige Zollfrciheit, Ausschluß fremder Gerichte ze. Alles mit Vor-behalt der Rechte des Bischofs von Basel. Diese Uebereinkunft soll je nach fünf Jahren erneuert werden.(Donstag nach St. Michaelstag.)
Irouillut IV. x. Sil. UöA. nach einer Copie des sechszehnten Jahrhunderts.
355.
4399, 12. Juni. Straßburg. Schutzbündnis; zwischen den Städten Basel und Straßburg bis nächsten St. Mar-tinstag und von da an drei Jahre, unter Vorbehalt der Bünde, in denen die beiden Städte und jede derselbenstehen. (Des nechsten Mentages vor der zweier Heiligen Tage Viti vnd Modesti.)
Archiv Basel, Großes weißes Buch Fol. 71.
35L.
4399, 21. October. Cur. Ewiger Bund der Thäler oberhalb „Stains" ennethalb dem Wald und disent dem Wald,in Avers „zu Burgnum" und Aller, die zur Beste Greifenstein gehören, aller Gotteshausleute von Cur, Edlerund Unedler, Freier und Eigener, Semperleute und Hofleute, niemand ausgenommen, der in diesen Kreisensitzt und zum Gotteshaus Cur gehört, der Thäler Schams, Vatz und Domleschg und aller in diesen Kreisen undThälern sitzenden Leute, die zu Herrn Johannes, Grafen von Werdcnberg-Sargans gehören, mit Wissen undWillen des Bischofs und Domcapitels zu Cur und des Grafen von Werdenberg, zu gegenseitigem Schutz undSchirm gegen Gewalt und Unrecht und unter Vorbehalt aller Pflichten gegen Bischof und Capitel, des Bundesderselben mit Oesterreich und der Eide der werdenbergischen Leute zu ihrem Herrn. Der Bund soll alle zehnJahre mit Eiden erneuert werden. Jedem neuen Bischof von Cur soll das Capitel den Eid geben, diesen Bund zubestätigen und wenn des Grafen von Werdenberg Leute einem andern Herrn huldigen sollen, so soll derselbeauch diesen Bund bestätigen und verbriefen. (Elftausend Mägden Tag.)
Tschudi I. 503.
357.
4397, 13. Mai. Basel erscheint unter den Städten, welche auf dem Tag der rheinischen Städte in Frankfurtvertreten waren.
Janssen, Frankfurts Reichscorrespondenz I. Nr. 117.
358.
4397, 12. August. Münster im Wallis. Hans von Heinberg und Heinrich von Ostcrmunt, als Boten der StadtBern, mit Boten von Thun, Unterseen, des Gotteshauses Jnterlaken, des Landes Hasle einerseits, dannBoten der sämmtlichen Dörfer von Wallis oberhalb Doys in der Kirchhöre Münster und endlich Boten vonEschenthal und Bomatt schließen auf einem Tage zu Münster in Wallis eine Uebereinkunft auf zehn Jahreüber Herstellung, Instandhaltung und Sicherung der Kaufmannsstraße über den Grimsel nach Bomatt undEschenthal:
„Wir die vorgenanten alle zwissen ist, wir die von Berne für all die von Berne vnd die ze vns gehörentvnd aber wir die von Wallis für alle die gemeinde der Kilcheri von Münster in Wallis vnd wir die von