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Pieterlen, Meincsberg, St. Jmmcrthal und von Pierre pertuis auswärts bis zum Fluß Vile (Thiele?) einBündniß zum Schutz und zu gegenseitigerHttlfeleistung für Verthcidigung ihrer Güter, Besitzungen -c. Jedoch be-halten die Grafen hiebet den Grafen Ludwig von Savoyen, den Herrn von Cabilone und die Stadt Freiburg
vor. (Die ssiztnrua, rnsusis llnlii.)
Archiv Biel. Lateinische Urkunde. Abgedruckt Natilo, mouuiu. I. Ho. 437. x. 487.
198.
1542 22 Juli. Der Schultheiß, der Rath und die Burger von Schaffhausen Urkunden, daß sie mit der StadtZürich und allen ihren Helfern und Dienern um alle Stöße, Mißhclligkeiten oder Kriege, die sie bis auf diesenTag mit ihnen gehabt haben, versöhnt seien und um diese Streitsachen mit Zürich zu Recht oder Minne kommenwollen vor den Leuten „vf die es mit tägdingen von uns baidenthalb gesetzet ist." (An sant Marien Magda-
lenentag).
Staatsarch. Zürich, perg. Urk. mit anhängendem Siegel der Stadt Schaffhausen.
199.
15-4", 6 August. Brugg. Peter von Stoffeln, Comthur zu Hitzkirch, Lütold von Krenkingen, Freier und Ritter,^Heinrich von Urzach, Burger zu Schaffhausen, Rudolf Brun, Bürgermeister zu Zürich und Jacob Brun, seinBruder, sprechen als beidseitig anerkannte Tädigungsleute und Schiedrichter in den Streitigkeiten zwischenZürich und Schaffhausen (f. o. Reg. 193.) 1. Beide Theile sollen einander gute Freunde sein. 2. Derbeidseitig genommene Schaden von Brand. Raub zc. wird ohne Ersatz aufgehoben. 3. Gefangene, sie seien nochgefangen oder verbürget, sollen zu beiden Seiten gegen Ersatz von Zehrung und Kosten und Lösung allfälligerBürgschaft für dieses, los und ledig sein. 4, Rechte Geldschulden, es sei von Käufen der andern rechten Titelnherrührend, sollen beidseitig ausgerichtet und bezahlt werden. (An dem nächsten Cinstage vor sant Laurencien tag.)Staatsarch. Zürich. Perg. Urkunde mit fünf anhängenden Siegeln. Vgl. Tschudi I. 363.
- 200.
1.142 2 December. Die Grafen Peter und Johann von Greyerz, Herren zu Panel und zu Montsalvens, ver-tragen sich mit der Stadt Bern um alle bisher zwischen ihnen erwachsenen Streitigkeiten und Beschädigungenund geben denen von Bern und den Ihrigen freien und sichern Wandel und Verkehr auf ihrem Gebiete. (Iiis
Inns post Andres.)
Staatsarchiv Bern. Abgedr. Soloth. Wochenblatt 1W6. S. 431. Schweiz. Geschichts-forscher IV. S. 136.
201.
1341, Februar. Die Städte Bern und Pctcrlingen erneuern das ewige Bündniß, in welchem sie seit frühernZeiten gestanden, zu gegenseitigem Rath und Hülfe, Bern mit Vorbehalt des Reiches und der Stadt Freiburg,Pctcrlingen mit Vorbehalt des Grafen von Savoyen. Gegenseitiger Verzicht auf Sclbsthülfe und eingehendeOrdnung schiedrichterlichen Verfahrens mit gemeiner Dingstätte zu Gempenach. Alljährliche Beschwörung des
Bündnisses. (Neuss?s1»ruarii.)
Staatsarchiv Bern. Archiv Frciburg. Abgedr. Soloth. Wochenblatt 1830. S. 331.
202.
1541 22. Mai. Solothurn. Ludwig, Graf und Herr zu Neuenbürg und die Stadt Bern Urkunden, daß sie fürsich und die Ihrigen einen ganzen und guten Frieden mit einander gemacht haben um alle Klagen, Ve-