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1 (1874) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1245 bis 1420
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Die Urkunde dieses im Herbst 1341 auf Befehl der Königin Agnes durch den österreichischen Landvogt,Ritter Heinrich von Isenburg, mit Bern gegen Kaiser Ludwig abgeschlossenen Bundes ist nicht mehr vorhanden.Der Inhalt ergibt sich jedoch aus den folgenden Urkunden. Vgl. v. Wattenwyl II. 144.

103.

154 l, 22. November. Bern, nachdem es die Einwilligung Freiburgs zu dem zehnjährigen Bündniß mit denHerzogen von Oesterreich erhalten, erklärt, daß es Freiburg in dem Bündniß vorbehalten und verspricht, dasBündniß nach Ablauf der zehn Jahre nicht ohne Einwilligung Freiburgs zu erneuern, noch ein anderes Bündnißmit Jemanden ohne diese bundesgemäße Einwilligung zu machen, noch einen, der zu Freiburg Burger wäre, inein solches Bündniß aufzunehmen. (An dem zwen vnd zwenzigisten Tag Wintermonats.)

Archiv Freiburg. Abgedruckt Soloth. Wochenblatt 1823. S. 17. Roousil äs Ilrldour^ III.p. 53. Ho. 126.

104.

1541, 28. Decembcr. Königsfelden. Königin Agnes bcstätet das Bündniß, welches Heinrich von Isenburg,Hauptmann und Pfleger der Herzoge Albrecht und Leopold von Oesterreich in ihren Landen zu Schwaben,Thurgau, Argau und Elsaß, Namens derselben und ihrer Lande und Leute mit der Stadt Bern von nun anbis nächste Lichtmesse und von da an auf zehn ganze Jahre gemacht hat und verspricht, daß Herzog Albrechtbis nächste Faßnacht für sich und seine Erben und Vettern denen von Bern darüber einen Bestätigungsbriefausstellen werde. (St. Thomasabend.)

Staatsarchiv Bern. Abgedruckt Soloth. Wochenblatt 1826. S. 423.

105.

1542, 26. Februar. Ewiges Burgrccht des Johanniterhauscs Wädenswpl und seiner Besitzungen und Leute mitder Stadt Zürich. (Zinstag nach St Matthias.)

Staatsarchiv Zürich. Abgedruckt Tschudi I. 367.

100.

1542, 1. März. Schultheiß, Rath und Gemeinde der Stadt Solothurn erklären, daß sie dem Bündniß zwischenden Herzogen von Oesterreich und der Stadt Bern mit beider Theile Willen beigetreten seien. Da sie jedochdem Kaiser mit Eiden weiter verpflichtet seien als jene, so haben sie den Vorbehalt gemacht, daß sie, wenn derKaiser innert der Zeit dieses Bündnisses persönlich in das Land käme oder einen seiner Söhne mit seinenVollmachten in das Land sendete, selbe in ihre Stadt einlassen und ihnen gegen Jedermann berathen undbeholfen sein müßten, so lange sie im Lande blieben und den Krieg selbst führten. Doch wenn diese derKaiser oder dessen Söhne das Land verließen, der Krieg, den sie begonnen, wäre dann beendet oder nicht,so soll Solothurn gegen denen, welche in diesem Bündniß sind, in gutem Frieden stehen, wie zuvor ehe jene indas Land gekommen sind. In dem letzten Falle soll es dann an die Bescheidenheit, den Eid und die Ehre desSchultheißen und Raths zu Bern gesetzt sein, Solothurn zu weisen, was es mit Hülfe denen, die in demBündniß sind, thun soll, wie auch Bern dafür auf Solothurns Bitte die Amtleute der Herzoge von Oesterreichgetröstet habe.

Soloth. Wochenblatt 1826. S. 430. 1317. S. 331.

107.

1542, 7. Juli. Rudolf, Graf und Herr zu Neuenburg und Ludwig sein Sohn machen und beschwören mit denStädten Biel und Neuenstadt unter dem Schloßberg und denen, welche zu ihrem Panncr gehören, als