412
, 185.
20. August. Sitten. Peter vom Thurm, Herr zu Gestellt in Wallis, erklärt, dein von seinenbürgern von Freiburg mit Bern bis Michaelis eingegangenen Waffenstillstand beizutreten, (vis xx.^uAusti.)
Archiv Freiburg. Lateinische Urkunde. Abgedruckt Rsousil äs vribourA III. x. 47. Ho. 151.
186.
31. August. Constanz. Bündnis; der Städte Constanz, Zürich und St. Gallen „Hinannhin vntz zenechsten sant Martins tult, so nu komt vnd darnach vber die nechsten vier ganzen Jare nach einander", ^gegenseitiger Hülfe mit Leib und Gut gegen alle, die wider Recht eine oder mehrere unter ihnen angreifenbeschädigen wollten. Constanz behält seinen Bischof vor; wenn derselbe mit einer der andern StädteStreit käme, soll Constanz den Streit zurichten suchen; gelingt es nicht, so soll sich die Stadt in derneutral verhalten. Wollte aber der Bischof eines Dritten Helfer sein gegen den Bundesstädten, so 6Constanz diesen zu helfen verbunden. Wollte ein Bischof von Constanz die Stadt Constanz wider 1bedrängen, so sollen die Bundesstädte auf eidliche Erkanntniß des Ruthes von Constanz der Stadt gegen de»Bischof zur Hülfe verpflichtet sein, so lang dieses Bündnis; dauert. Wie es für Constanz in Beziehung auf de'Bischof geordnet ist, so gilt es auch für St. Gallen mit Beziehung auf den Abt und für Zürich mit Beziehtauf die Äbtissin daselbst. (An Sant Verenen Abend.)
Staatsarchiv Zürich. Pergamentene Urkunde mit drei anhängenden Siegeln. Tschudi I. 366.
187.
28. September. (Blamatt.) Schultheiß, Rath und Burger von Freiburg erklären, nachdem die KönigsAgnes von Ungarn zwischen ihnen und den Burgern von Bern ausgesprochen, daß sie acht Tage »e»St. Michaelstag einen Frieden oder eine Sühne genehmigen sollen nach Inhalt der Briefe, so haben sieden (fünfjährigen) Frieden aufgenommen und geloben, denselben nach Inhalt jener Briefe zu halten, s^und ihre Burger und Helfer, ausgenommen den Grafen Ludwig von Savoyen, Herrn der Wandt, den GullRudolf von Neuenburg und seinen Sohn Ludwig, Herrn Peter zum Thurm zu Gefielen in Wallis undJohannes von Wollerzwhl, die in dem besagten Frieden nicht inbegriffen sind. Alle Gefangenen zu l'(> 'Seiten, die dieser Friede angeht, sollen die Zeit des Friedens hindurch, auf Wiedcrstellen nach dessen Äbb^'frei sein. (St. Michaclsabcnd.) ^
Staatsarchiv Bern. Abgedruckt Solothurner Wochenblatt 1326. S. 475. Nattlo 1. Uo.p. 476. Letzterer datirt in der Ueberfchrift diesen Brief: Voillo clo 8t. lllioüsl ou 5Ini (7. Mai), obscho»urkundliche Datum einfach sagt: „an St. Michels Abend." St. Michael im Mai ist nach den vorigen ^offenbar unrichtig. Matilc hat den Brief aus dem Solothurner Wochenblatt a. a. O. gibt aberAusstellungsort an.
183.
13. October. Wien. Herzog Albrecht von Oesterreich bestätigt die Tädigung, welche seine Sch>^'^Königin Agnes, und sein Hauptmann in Schwaben und Elsaß, Burkard von Ellerbach, mit den Bürgern ^Bern gcthan und angenommen haben. (St. Colomanstag.)
Staatsarchiv Bern, deutsches Spruchbuch toi, 15. 6. Abgedr. Solothurner Wochenblatt tS. 417. S. oben Reg. 183.