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IM 1419.
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Zürich. 4 >44 9, 26. Juli (Mittwoch nach Jncobi).
Staats« rchivBcrii.
Boten: Die Schiedrichter vom 18. Mai und 25. Juli 1419. Dieselben hatten die Parteien, Bcr»und Gitschart von Naron einerseits, die Walliser anderseits auf den 22. Juli (St. Maria Magdalenas)nach Zürich geladen, tun die ihnen auferlegten Beweise anzutreten. Bern und Raron erschienen, b»Walliser blieben aus. Auf gestellten Antrag erkennen nun am 29. die Schiedrichter: die Walliser habe»ihren geschwornen Anlaßbriefen nicht genug gethan, indem sie aus dein Rechte gegangen und auf den heutige»Tag nicht erschienen, und den Erkanntnissen des Gerichts nicht nachgekommen seien; Bern, Raron und alle ihreMithasten haben daher ihre Sache mit Recht behauptet, die von Wallis sollen ihnen demnach genug thn»,es wäre denn, daß sie nachweisen könnten, durch höhere Gewalt am Erscheinen vor Gericht verhindert worde»zu sein.
Pergamentene Urkunde mit acht anhängenden Siegeln. Vergl. Jahrb. von GlaruS VII. 520.
„Die von Vnderwalden hant ein Kotten gen Wallis gcftnt, den tag ze weren, der bott ist nit kon"; „die »»»„Vre hant es wol gerett, vnd wend den tag weren vf morn vnd sol der bott Hein bringen, dz st ze sinnt ein sende»„gen Wallis, wie wir gesent hettent gen Zürich, vnd sond Zürich beiten dez Kotten: kement st nit, sol man ze„werden, wz denn man reden well mit den eidgnossen". Lucerner Rathsbuch IU, 61, a (20. Juli.)ibid. 2ö Juli: „vf Donstag ze nacht sol man ze Vre sin vnd gen Eschental varen mit gemalt."
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4 >419, 8. AugU^l (am nechsten Zinstag vor Sant Laurencientag).
Staatsarchiv Zürich: Stadtbuch III. S8. «. d.
Vor Rath und Zweihunderten der Stadt Zürich erscheinen Boten von Lucern, Ilri und Ilnterwalden ^und nid dein Wald, und bitten wegen der Anstände zwischen Bern und Wallis, daß Zürich die, welche Z»denselben Sachen gegeben sind, weise, daß, da sie denen von Bern, von Naron und den ihren um iht?Klagen gesprochen haben, sie auch denen von Wallis Tag verkünden, und dann auch um ihre Zusprü^aussprechen; denn die von Wallis beklagen sich sehr, daß den Anlaßbriefen nicht genug geschehen sei; mbaten, solche zu verhören, und als dieses geschehen war eröffneten der Eidgenossen Boten, daß die von Bet»„vast wunderlich" reden und in dem Maß, daß sie nicht wüßten, ob die ihren und sie vor jenen 'sicherwären; baten und mahnten auch mündlich, wie vordem schriftlich, daß die von Zürich ihnen Leib und G»^helfen retten, wenn Bern sie schädigen oder angreifen wollte, und wie bisher sich bemühen, die Sachen zll>»Guten zu bringen mit der Minne oder mit dem Recht. Hierauf ließen die von Zürich die Voten abtrete»,verhörten den Burgermeister und Heinrich Hagnauer, welche bei den Sachen gewesen waren, wurden da»»einer Antwort einhellig, beriefen die Boten wieder, und erklärten ihnen nun: sie sollen die von Wallisweisen, dem Spruche der Eidgenossen genug zu thun, wie sie es angelobt hätten; sie selber sollten ilM»nicht dawider hülslich sein, noch die ihren zu ihnen laufen lassen. Zudem hätten die von Zürich ans heMihren Eidgenossen von Schmilz, Zug und Glarus einen Tag zu den Einsiedel» verkündet. Auch erklärtZürich den Boten: es vernehme ungern, daß dem Bürgermeister Meiß und den andern dazu gegebei»»Boten der Sprüche wegen übel nachgeredet werde; solches sei unbillig, denn diese hätten nichts gethan »^