Mai 1419. 213
so sollen darüber geistliche und weltliche Nichter entscheiden. (Urkunde im Staatsarchiv Bern). Ein den Boten am26., 26,, 27., April und noch am 2. Mai eingereichter, mehrere Ellen langer Nodel auf Papier (Ebenda) enthältdie Klagen und Ansprachen Rarons und der Bcrner, gemeinsam und wieder gesondert, der Stadt Freiburg und derKnechte. — Tschudi II. 119 d., 120 k. datirt den Abschied auf Gregor» (12. März).
Das Staatsarchiv Lucern „Wallisersachcn" enthält:
„Vnser glimpf vnd recht von unser bürgern von Wallis wegen". Die von Lucern für sich, Uri und Unter-walden, erklären: Wir haben die von Wallis zu Burgern angenommen um des Besten willen und mit der Eidge-nossen Rath, damit wir und sie desto stärker und mächtiger seien: 1) um dem Grafen von Savoycn zu widerstehen,der ohne Absagen uns und den Eidgenossen Eschenthal weggenommen hat; 2) um dem Herzog von Mailand zu wider-stehen, der täglich sinnet uns Übels zu thun: 3) um Eschenthal, das den Wallisern wohl gelegen ist, besser behauptenZu können: und 4) damit unsere Straßen und Leute und Gut beschlossen seien. Seitdem nun die von Wallis zu unsgekommen, müssen jene es bei Bern entgelten. Denn bevor die Walliser unsere Burger wurden, hatten sie mitGitscharten von Raron großen Span und Krieg, sie warfen seine oder des Bischofs Häuser nieder, sie „brandtent" ihn,und thaten ihm alles mögliche Uebel an: dessen nahmen die von Bern sich nichts an, und hielten ihn auch nicht fürihren Burger, nur daß sie und die von Freiburg „darunder" redeten, wie sie die Sachen „gefrideten".
Als der Graf von Savoyen uns Eschenthal wegnahm, gab ihm Gitschart von Naron Steg und Weg, Hülfe undRath; deßwcgen wir ihn „vechten". Er aber kam zu freundlichen Tagen gen Vrscron, und wollte dafür schwören,die von Wallis meinen jedoch das wohl kundlich zu machen. Nachwärts wurde dieses den Bernern auf Tagen zuMeiringen vorgeworfen: da erklärten die Berner öffentlich, er habe an ihnen auch unehrlich gehandelt, und seimeineidig, und nicht ihr Bürger.
Nun aber ist er ihr Burger, lieb und wcrth, seit die von Wallis unsere Burger geworden sind; „vor was erinen nüt. Dabi man wol sol merken, was muotwillen die Berncr tribent". Die von Wallis meinen und wollen ihn,mit gerechter Kundschaft verwerfen und nicht zu einem Biederman machen, „daz" er mannigfaltig Ehre und Eid „uber-sen" habe. „Der einig man ist nu in siner grossen bosheit vnd missetat lieber, denn wir vnd ander, das vnsbillich erbermet vnd vcrdrusset nach alter vergangner fruntschaft ols wir vnd die von Bern mit einander harkommen sint, vnd sie ze Herren gemacht haben."
Ebenso haben wir „vor ziten" auf des Königs Befehl mit den Walliscrn soweit geredet, daß sie einerseits, andrer-seits Gitschart von Raron „ir eignens willen" zum Rechten kamen auf gemeiner Eidgenossen Boten; beide Theile hattenstch mit ihren „Instrumenten" nach ihres Landes Gewohnheit gegen einander verbriefet und geschworen. Man kamgen Lucern zu Tagen. Aber auf die Instrumente wollten der Eidgenossen Boten nicht sprechen, sie hätten dennandere Anlaßbriefe; dazu hatten die Boten von Wallis nicht Gewalt, und wollten es heimbringen. Doch „darunderbedachtent" sich die von Wallis: Da die Boten auf die gegenseitig beschwornen Instrumente nicht sprechen wollen, sobieten sie Recht Gitscharden nach ihres Landes Recht; er sei ihr Landmann, und habe das Landrecht nie aufgegeben.Nun sei in ihrem Lande, wie bei allen Eidgenossen, Recht und Gewohnheit; man setze zu Stadt und Land einen Schult-heiß oder Amman, solange man wolle; thue er unrecht oder wider seine Gemeinde, so richte und strafe diese: darumgetrauten sie, er sollte vor sie kommen.
So stand die Sache einige Zeit. Nach und nach warb man, wie die Sache zum Rechten komme. Wiederholterklärten die Walliser: sie hätten nicht Haupt, nicht Bischof; was sie immer thäten, dem möchte „morn" ihr Herr einBischof widersprechen. „De" ist ihnen ein Bischof geworden. Da haben sie gehandelt wie Leute, die gern Friedenhätten, und wollten zum Recht kommen nach Weisung des Bundbriefs zwischen Lucern, Uri und Unterwalden, da sie«der Bürger" sind. Lucern, Uri und Unterwalden wollten sie auch zum Recht anhalten, ohne alle Gedinge, um alledie Zuspräche, welche die von Bern, oder Gitschard, oder die ihren an ihnen hätten.
Bern aber wendet ein, und meint: Gitschard sei ohne Recht „entwert", und den solle man vorher „beweren";wenn das geschehe, so wollen sie auch zum Rechten kommen nach ihrer Bünde Sage. Dawider wir antworten: Zumersten, daß Gitschard entwehrt ward, ehe die von Wallis unsere Burger wurden; „wie koendent wir sie denn vtgewisen."
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