October 141S. ^07
4S7.
Lucern. 4418, 26. October.
Staatsarchiv Lucer»: RathSbuch III. Z2, ZZ.
Boten: Zürich, Stktssi; Uri, Anmian lltoth, Arnold von Silinen; Obwalden, Amman Wirz,Nidwald en, Erni Willis für sich und den Eggell von Glarus; Lucern, P. von Moos, Walker,Menteller.
t». Nichter gen Eschenthal. I. Die Eidgenossen erwählen Jacob Stuki von Zürich ans ein Jahr, mitdein Gehalte von 200 Ducaten, und mit 100 Ducaten an Bußen, die unter einein Pfund fallen; bezieht^ nicht soviel, so tragen die Eidgenossen ihm das Fehlende nach; bezieht er jedoch mehr als die 100 Ducaten,so Muß er es herausgeben. Würde er unter'm Jahre gefangen, oder so gedrängt daß er nicht bleibenkonnte, so soll man ihm nach Markzahl lohnen. Sein Jahr beginnt mit aller Heiligen Tag (1. Novcm-drr), und an S. Martins Tag (11. November) soll er zu Domo sein. Daselbst und zu Antigö soll* exNichter sein und vier gute wohlgeharnischte Knechte haben, die ihm warten; I. a) er schwört, den Eid-genossen gehorsam zu sein, ihren Nutzen und ihre Ehre zu fördern und ihren Schaden zu wenden, ein>sohr lang Nichter zu sein, dem Annen zu richten wie den Neichen nach den Büchern, wie Eid und Ehrechn weisen, niemand zu Lieb noch zu Leid, das Beste und Wegste zu thun, und (die kleinen und großenNußen einzuziehen, aufzuschreiben und den Eidgenossen zu verrechnen; I. b) an die von Antigö wird die^dahl des Nichters gemeldet, und sie aufgefordert ihm gehorsam zu sein; er mag einen Statthalter daselbsthaben, nnd die Eidgenossen bezeichnen Francisch Cnmpien; dieser soll richten um Geldschuld bis 30 Pfund,was aber darüber geht, hinauf an den Nichter bringen; 1. o) die Mehrheit der Boten beschließt, daß die^on Zürich zur Einsetzung des Richters einen weisen ehrbaren Mann, und gemeine Eidgenossen den Spil-Watter mitsenden, beide in eidgenössischem Dienst und Kosten; den beiden Boten wollen die Eidenossen einenEllaubbrief geben. II. Die Eidgenossen erwählen Jcnni Füglislo aus ein Jahr zum Nichter gen Maien-khal uiid Verzasca, mit 100 Gulden zu Lohn; diese bezahlen sie ihm in der Währung, die sie selber vonNlaienthal annehmen. Sein Jahr beginnt mit aller Heiligen Tag, er soll einen guten Knecht bei sich haben,welsch und deutsch könne; er zieht alle Bußen kleine und große für die Eidgenossen ein, doch mögenNese ihm davon schenken, je nachdem er dient; II. a) er schwört gemäß diesen Bestimmungen, sonst wie^tuki; Ii. i.) zu Verzasca mag er einen Statthalter haben, nach der Uebereinkunft, welche beim 30. März1418 steht; II. o) die von Staus sollen mit Füglislo einen ehrbaren Boten gen Maienthal schicken in der^genossen Kosten. Das soll „Harnach malz" andern Eidgenossen auch recht sein um solche Nichter. ?». Spil-Watters Rechnung, von der letzten Ablage bis S. Michaels Tag (29. September). Die Einnahme anEiüterzinsen, an Bußen, vom Zoller zu Domo (31 Ducaten, 22 Plaphart), und an Abschlagszahlungeil anNe Svog Ducaten, die zu Faßnacht fällig waren, beträgt 1291 Ducaten. Die Ausgabe ist 125>/s Ducaten,^in Lohn 316 Ducaten; von dem Uebrigen wird alles baar ausbezahlt bis auf ISS'/z Ducaten, die er nochschuldig bleibt, aber beförderlich bezahlen soll. Das Vaarbezahlte thcilten die Orte unter sich: Lucern erhältwegen Studiers Gefängniß voraus 100 Schild; davon gehören Glarus 16'/s Schild und 5 Plaphart, undEnü Willis nimmt sie in Empfang. Mehrercs ward nicht gerechnet'); dagegen, wie alles Vorstehende, soN auch «och einzeln angegeben, was an Zinsen, Bußen und Zahlungen ausstand, die entweder noch Spil-Watter oder Jacob Stuki einziehen soll.
') «Item die bcssrung ist nit gerechnet, alz er trnwet man bessri Im".