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1 (1874) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1245 bis 1420
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192 März 1418.

einein Franzosen daselbst gestohlen worden waren. Die Boten entschuldigen sich nun wegen der allzu großen Nähedes Tages, daß ihnen unmöglich geweseil sei, zusammenzukommen und Antwort zu geben; zugleich bitten sie denKönig, ihnen nicht zu zürnen und sie bei der Verpfändung bleiben zu lassen, sowie bei allem dein, was sieim nächstvergangenen Kriege vom Herzog Friedrich von Oesterreich an das heilige römische Reich gebrachthaben:Dann wir allzeit willig vnd bereit sien in uwern kunglichen gnaden ze erschinen".

Ehedem eingebundenes Blatt im Raths- und Richtbuch XIV. bei x. IS, jetzt bei ActenKaiser".

Aucern. I /i I «i, 30. März (Isrig. 4t» xost äi-zw rssurrsotionis).

Staatsarchiv Lneern: Nathsbuch III. 41 n, 42 l». b, 44.

Boten: Zürich, Meiß und Hagnaner; Lucern, der Rath; Nri, Ammnnn Roth und Ammann Bueler;Schwyz, Fränler; Obwalden, Ammann Niitli, Nidwalden, Erni Willis; Zug, Graf; Glarus, Ulricham Bnel.

Des Kostens wegen des Landes in Argau, dabei wollen wir bleiben: schreibe dem Vogte zu ArbnrgRudolf Rieder, daß er Dörfer, Städte und Land nach desnottels" Sag anlege und geben heiße; daswollen wir auch thun; I». auf das freundliche Erbieten des Bischofs, wegen der Stöße des Grafen vonSavoyen und der Eidgenossen, wird dem Meiß aufgetragen zu werben; v. wegen der Appenzeller, da einerzu Münster gerichtet ward und dessen Söhne nun den Ammannvechent", soll Jedermann versorgen; «I derSteuerkernen zu Boswil und Muri istinen" geschenkt; v. um die Stöße zwischen St. Gallen und Appenzellweisen sie die Eidgenossen entweder an die Vier nach Vorschrift ihres Spruchbriefs'), oder an beide Burger-meister von Zürich und den Ammann zu Schwyz, welchen sie zugeschieden Habens. St. Gallen ist eszufrieden, und Appenzell soll bis nächsten Sonntag über acht Tage (1V. April) nach Zürich erklären, welcheses eingehet' wolle; wollen sie die Drei nicht, so sollen die Vier in bestimmter Frist tagen um alle ihreAnstünde, und Junker Blarer auch. Hierum sollen die von Zürich Tag verkünden; I Schreiben an BreM-garten wegen des Sees, der Fischenzen und Gerichte bei Lunkhofcn, da die Neuß durchgebrochen hat: cSdünke die Eidgenossen unbillig, daß jene den See geliehen undgeminet" haben; denn sie besinnen sich, sichunterredet und ihren Boten zu verstehen gegeben zu haben; K-. Tag werde gegeben Herrn Hemman von Rinachund denen von Vilmeringen und allen andern, sobald die Eidgenossen zusammen kommen; Id. wegen deren vonDaveder noch rückständigen 1200 Ducaten erkennen die Eidgenossen: geben sie bis Mitte Mai 400 Ducaten,so wolle man ihnen bis Martini weitern Aufschub geben; doch daß die Bürgen durch Briefe ihren Willendazu geben; I. um Bönen von Daveder wird wegen des sechsten Theils :c. erkannt: man soll den Narrendas Gut für Eigen sein Lebtag niesten lassen; geht er ohne Leiberben ab, so stehe es bei den Eidgenosse»,wem sie es geben; der Bon soll Briefe geben, daß er und das Kind sich begnügen; It.. wegen des Kostensund der Zehrung der Gefangenen ist der Eidgenossen Meinung und sie gebieten auch Francisch und derGemeinde, daß sie den Kosten gleich auf alleDeganien" legen, und daß das ganze Land ihn gleich theileund gebe; I. der Pfaff von Daveder soll nochda sin";Protolot" um den andern Rebellen hat derRichter Gewalt; i« anlangend Mnienthal und Verzasca, da letztere nun gehorsam sein wollen, so sollen siees dem Spilmatter sein, so lange er Nichter ist: fremden Leuten, welche an die von Verzasca zu spreche»haben, sollen diese gen Maienthal nachgehen zum Rechten; aber um Sachen, die sie unter einander habe»,