184
August 1417.
K, Item megeu der Streitigkeiten derer von Schivyz und Glarns um Alpen; Z« Ammauu Zelger eröffnetwegeu der Knechte Anthönie Wagen:c., die Sache sei berichtigt cc.; r. die vou Zürich eröffnen: der König seimit Herzog Friedrich also berichtigt, daß er alles ihm Abgenommene wieder erhalten solle, ausgenommen Schaff-Hausen, Nhcinfelden und Zell. Der von Toggenburg sei gekommen und habe gesagt: die Pfaffen reden, sobald siewollen, wurden sie vom Lande ziehen, sei es dem Könige lieb oder leid, und das sollte mit Hülfe der Eidgenossengeschehen; die Rede sei dem Könige vorgekommen, und Zürich habe sich und die Eidgenossen verantwortet;«I. Francisch Vrönn hat geredet derer von Boinatt wegen. Für den Rußen von Daveder will er Bürge sein.
Weisung an den Richter ün Eschenthal der Knechte wegen, die zu Markt waren und mit des Laurenzen Knechtgeredet haben, li'. Der Herr von Mailand hat dem Louis de Sat zu Arona das Seine genommen, weil er zu unsgefahren ist; man soll ihm schreiben, daß er es wieder gebe. U. Es ist ein Richter zu setzen zu Domo. S». Derervon Antrona wegen will Francisch trösten, ö. Francisch's Sohn ist um 50 Ducaten beschützt, er bittet umweitem Aufschub. IiL. Mit denen von Domo ist getädingct, daß sie uns 1515 Ducaten geben sollen ingewissen Fristen, lt. Francisch und die von Boinatt sollen gegen einander verhört werden; nach allseitigemUntersuch der Sache walle man dann sprechen und urtheilen. -ss. Facin soll 50 Ducaten und Zehrnng geben,er soll vertrösten für das so Ottin hat; man soll sein Gut angreifen bis auf 100 Ducaten. u. Vonder Marchstreitigkeiten Hertcnsteins und derer von Zug wegen soll man zum' Rechte kommen. «». Der Kölligwil gelt Einsicdlen und geil Zürich.
Zu <!. Am 4. August schrieb Lucern an Zürich: „es ist für vns ton, wie der Kung vnd Hertzog am Vodcnsezemen kam, vnd gang da wunderlich red; da sendent ein Kotten", Lucerner Rathsbuch III. 30 d.
Die Artikel ü. bis a. sind bloß in Form eines proinoinoria, für den Schreiber. Auf dem Rand steht bei vielendieser undeutlichen Notizen „Scribe!"
ÄV4.
Bis st. 4 4 ! 7, I I. August (Mittwoch vor Unserer lieben Frauentag zc mittein Ougstcn).
Staatsarchiv Lucern.
Ewiges Burg- und Landrecht des Zehntens Visp in Wallis mit den drei Orten Lucern, Uri undNnterwalden. Beilage 52.
»SÄ.
8 u c e r u. 4417, 16. August (torm 2<^ xosi iliaris).
Staatsarchiv Luccr»: NathSbuch III. !!2. a.
A. Francisch Vrönn spricht die von Boinatt um Eigen an, diese bestreiten seine Ansprache und aner-kennen nur 04 Pfd., die habe er dem Grafen von Savoyen gegeben, weßhalb sie es nicht ihm geben wollen,Francisch leugnet, es von Hand gegeben zu haben. Die Eidgenossen sprechen, Francisch soll bis Galli seineEigenthumstitel vorweisen und die von Boinatt haben in eben der Zeit die Beweise der Abtretung an denGrafen voll Savoyen zu erbringen; darauf werden die Eidgenossen Recht sprechen, k-. Betreffend Berzascasollen die von Uri und Unterwalden die Sache heimbringen. «». Die von Domo und Eschenthal haben77 Ducaten 40 Schilt, 25 rhein. Gulden gegeben, es betrifft jeden Ort 23 Stück bei der Thcilung, derSchreiber erhält 3 Schilt, der Läufer nach Boinatt i Schilt.