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1 (1874) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1245 bis 1420
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Juli 1417.

v. wegen derer von Wallis: der Landvogt ist zum Rechten gekommen; k. wegen des von Ladonna, Schreibenan den Richter: ihm nichts zu nehmen, etwa Genommenes zurückzugeben, ihn zu schirmen gegen Aufsätzige,und soll er 100 Ducaten geben; U. wegen derer von Weggis, Antwort: wollen die von Arth zum Rechtenkommen; Ik wegen der Unterwaldner Anstände bitten die von Staus, in Schrift zu geben; l der Inhaltmehrerer Schreibeil, die ins Eschenthal erlasseil werden sollen, wird angedeutet: von Swannin des FranciscusSohn sich 50 Ducaten je nach seinem Thun geben zu lassen; zu erfahren was vier aus Dnveder Aus-gewiesene gethan habeil, und was sie geben wollen; über Gefangene, deren Zehrung das geineine Landbezahlen soll; einen heimzulassen, wenn dessen Sohn da bleibe und er bezahle; daß Domo bezahlen und demAndriöl Aufschub geben soll; wegen derer von Raparia, was ihnen genommen sein mag, erstatten zu lassen;Ii., die von Wallis bitteil sich der Sache anzunehmen gegeil den Landvogt, und beide Theile wollen auf derEidgenossen Boten zum Rechten kommen.

Zu k. Schon am II. Juni vorher hatte Gitschard von Naron, Herr zu Einfisch, an der Eidgenossen Botensetzuff dein Tag ze Zürich" (wahrscheinlich beim Schwörtag s. o. Absch. 387) geschrieben, sie möchten ihn wissen lassen, ob dieWalliser das von ihm auf die Eidgenossen gebotene Recht angenommen haben oder nicht, in letzterm Fall bittet er umAngabe vonsteg vnd weg, wie mir ein brief vollvcrget werden mag nach dem besten." Missiv äll. 1417 cwastinocorporis Lllristi im Staatsarchiv Zürich.

3S«

Ancern. 23. Juli (tm-iu m-» unto üuooiii).

Staatsarchiv Lucern: Nathsbuch !!l. 2!t, 39.

Die Boten des vorigen Tages. » Zwischen Gitschart von Naron und den Wallisern wird auf de»achten Tag unsrer Frauen im August (22. August) ein Tag angesetzt; wer sich der Sache nicht annehmenwolle, solle es anzeigen; ß». die von Bern klagen vor der Eidgenossen Boten über Lncerns Uebergriffe andem Commenthur von Sumiswald um Futter und Hühner, und um den bösen Pfennig an dem von Arburg,den Herren von Zofingen und denen von Büttikon; sie bitten davon zu lassen, oder doch der Sache Anstandzu geben bis die Boten wieder zusammenkommen. Lucern will antworten auf dem Tag zu Escholzmatt;v. denUntergang" mit Zug will Lucern vornehmen, und gern, wenn beide Theile sich nicht verständigenkönnen, zum Recht auf die Eidgenossen kommen; «I. dem Grafen Conrad von Neuenbürg wird geschrieben, hierzu sein von Montag über vierzehn Tage (9. August); man will ihm die Briefe geben und sie verhören^« Tag gen Escholzmatt von Mittwoch über vierzehn Tage (11. August); I'. die von Wallis, von Bricgund von Visp wollen das Vttndniß eingehen, doch fordern sie zwei Dinge: eines, daß man den Zoll imEschenthal nicht steigere; das andere, daß man der Kirche Sitten ihre Leute und Gerichte zu Davedro lassc.Zugleich wünschen sie, daß die von Schwyz auch im Bunde wären; es stände dann zu erwarten, daß andereauch kämen; K-. wegen derer von Wallis soll man am Montag (20. Juli) zu Beggenried sein, und ihnenda antworten; Lucern sendet Heinrichen von Moos; I». Tag von Sonntag über vierzehn Tage (8. August)nach Gisikon, einenUntergang" zu thun mit Zug.

Zu 1». e. Ueber die Verhandlungen des Tages zu Escholzmatt zwischen Bern und Lucern gibt das im Luc er »erNathsbuch III. 35 u. unter dem Datum des 18. October (koriu 2^ xost Lullt) enthaltene Concept eines Schreibens vonLucern an Bern einigen Aufschluß:Ist üwcr wisheit wol wüssent, wie ein stoß alz zwischent Cum im Walt vnd den'Wicker ufsgeloufsen ist vnd ouch etlichen andern von der fach wegen, die stöße in ein satz uf den Vierden und fünften