März 1417. 177
desto williger seien; dieselbe Zusage sollen die Boten, welche Zürich „vff dis zlt" gen Constanz senden werde,dem Könige wachen. Ileberdies geben die Burger den Nöthen volle Gewalt zu handeln in der Sachedes Grubers, wegen des Eschenthals und der hohen Gerichte zu Kaiserstuhl, und dann auch wegen der"Freundschaft", da der König weint, er wolle uns in Frieden setzen wit der Ritterschaft und den äußernStädten.
Bei dem Anlaß dieser Sendung scheint nuch Nidwaldcn vom römischen König eine neuerliche Bestätigung seinerFreiheiten erhalten zu haben. Urkunde Constanz 1417, L6. März (Freitag nach U. L. F. Tag annnntiationis) im ArchivNidwaldcn abgedruckt bei Businger, Geschichte von Untcrwalden V. 454.
Z8T.
LllcerN. 1-417, 19. April Gmia 2-^ pogt yrmsimockogoviti).
Staatsarchiv Lucern: NathSbnch M, 2 t ü.
Voten: Zürich, Felix Manch, Hans Vrunner; Bern, Hetzel; Uri, AwmanNoth, Conrad Markstein;^chwy^ Awwan ab Jberg, sein Sohn; Uuterwaldeu, Amwan Hentzli, Erlli Willis; Zug, Graf;^rus, (steht leer).
^ auf Mittwoch nach dein Maitag (5. Mai) zu Escholzmatt; I». Stull und Sachs;
^ A'alker soll reden, wie er das Lehen vcrtedinget habe; st. es gefällt „vns" nicht, daß die Städte^ Lehen empfangen, und ist an den von Weinsberg geschrieben: was unter 10 Mark Gelts ist,Zürich nach einem Briese vom König, und hat der voll Toggenburg denen von Zürich geliehen; «.'Uan die Vogtei zu Baden besorge und Rechnung darüber gebe, soll man nach Zürich einen TagNi ^ Tonntags nach dem Maitag (I. Mai) daselbst an der Herberge sein; tl wegen der Gefangenen^ann soll man mit dem Könige reden und ihn an das erinnern, was er geredet hat; S. wegen des^ogz Rcinold von Urselingen, weswegen der.König geschrieben hat, haben die Eidgenossen nicht ini Sinne«frieden", doch wollen sie gern zum Recht kommen vor den König; denn „friedeten wir, so meinen sie^>iach desto mehr Rechts zu uns zu haben"; t>. wegen der vom Könige verlangten Hülfe: Bern: wenn^'»eine Eidgenossen Hülfe zusagen, so wollen sie auch; Zürich: haben zugesagt^); Uri: sie können nicht zu-und meinen es nicht zu thun; aber sie bitten, wenn Roth an sie käme, daß man ihnen helfe Bellenziauptcn; Schwyz: sie wollen den König bitten, daß man sie der Hülfe überhebe; mag das nicht sein, so° ^ sie thun, was der Mehrtheilthut; Obwalden: sie wollen nirgendhin; Nidwalden: sie wollen weder zu-absagen; Zug: sie wollen nichts thun; Glarus: sie haben keine Vollmacht; l. wegen des Tags nach^»stanz, soll man Montag? (20. April) zu Nacht in Zürich sein, und sich über den Pfandbrief berathen;
^tzen Erneuerung der Eide; I. wegen der Münze bjtten die von Zürich, sie dabei zu lassen; i», Tönie^ ^annm eröffnet, daß die von Bomatt gern an den .König würben um eine Vogtei und Recht, daß dasllltl' ^ l^fM hätte; i«. an den König zu bringen, die Gerichte zu Eschen-
bi,h ^ Bomatt zu erwerben, da sie seit manchem Jahre weder geistliches noch weltliches Gericht haben,^ Reichs Straßen da durchgehen; sie bitten um den Bann, und wollen das Land zu des Reichs^'^en ilme haben; «». Bcrnard fragt an, wie er und der Vicar Spilmatter sich gegen einigen, die nochKa seien, zu verhalten haben; zs. von des Zolls wegen, was zu verordnen sei; des Loren-
tst / ^ haben sie getheilt; i wegen der Geldschuld des Lorenz, des Pfaffen w.; «. der Wirth zu Domound hat mit Vieren getröstet, genug zu thun; 1. Lorenz Piziguns Sohn hat zum Vicar gesagt, es
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