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1 (1874) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1245 bis 1420
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März 141?.

» Wegm des Knechts Brisleder; I» der König hat geschrieben: 1) eine eidgenössische Botschaftauf Ostern (11. April) an ihn abzuordnen, auch Lehen oder Gerichte bis Pfingsten (30. Mai) znempfangen, oder ob jemand an das Concilium oder an ihn etwas zn bringen habe; 2) die Boten aufOstern zu senden zn Hülfe und Rath dem Concilium, in der Christenheit eine Einigkeit zu machen; e. dieBriefe von Straßburg soll man suchen und Abschriften geben; «I. Graf Conrad von Neuenbürg hat eröffnet,der König muthe den Eidgenossen zu, mit 4000 Mann ihm zu Hülfe zu ziehen an die Etsch; darum werdeman ihm Antwort geben auf Mittefasten :c.; wann er den Herzog vertreiben wolle; v. wegen Eschenthalsund Wallis will er uns und den Grafen von Savopen verrichten; t wegen der Ritterschaft wolle er mitJedermann schaffen, daß wir sicher wandeln können; K. der König habe zu dem Meisen geredet, wie ervon den Edeln dämm gehasset werde, daß er den Eidgenossen so gnädig und freundlich sei; um die gefor-derte Hülfe soll man ihm Antwort geben, ob man wolle oder nicht: 1) Bern meint dem Könige Hülfenicht zu versagen, falls er ihnen thut, was sie nothdürftig däucht; der Bote hat Vollmacht, doch wer-den sie thun wie andere Eidgenossen; 2) Zürich will dem König bescheidene Hülfe nicht versagen, sonst seileichtbösers" zu besorgeu; wollen andere Eidgenossen es auch thun, daß man dann die Städte im Argau,Appenzell und S. Gallen (bricht hier ab): 3) die Wald statte undwir" haben keine Vollmacht; die vonUri wollen eher mit dein König kriegen, als daß sie ihm Hülfe thun, und ist es ihnen zu schwer; I». derKönig hat geredet, er bedürfe der Eidgenossen nicht gen Meiland und entlasse sie dieser Hülfe; i. GrafConrad bittet für den von Lupfen, ihm seine Briefe herauszugeben; Ii,, der König hat wegen des GrafenConrad geschrieben, seilte Briefe ihm zu geben; I. Zug, Glarns und Unterwalden wollen des Gruberswegen auf niemand zu Recht kommen, aber die andern thäten es gern; i»i. Die von Solothurn bitten die Eidgenos-sen, ihre Boten bei ihnen Dienstag noch Mittefasten (24. März) zn Constanz zu haben, und ihnen zn rathen;i». die voil Bern tragen an, daß man wegen Lirimans und deren von Basel einen Tag setze und richte;«». Tag wird angesetzt zwischen Berit und Lncern um die Stösse zu Escholzmatt vierzehn Tage nach OsternSonntags (25. April) an der Herberge zu sein; z» was den von Hallwil betrifft, wollen die Eidgenossenbehalten, was sie gewonnen haben, als er ihr Feind war; übrigens wollen sie gern zn Recht kommcn dahin,wo sie das thun sollen, denn seit es vertcdiget ist, haben sie ihm nichts mehr genommen; «z. auf Samstagfrüh (21. März) soll man zu Zürich seilt; » der von Weinsberg wirbt an die von Zürich lim Lenzbnrg!sie haben ihm geantwortet, sie können nun nichts darzu thun.

S8R

Zürich, tIii7, 20. März (S-anmo -mw iMlu-e.)

Staatsarchiv Zürich: Stadtbuch IU. i!2. n.

Als vnser Herr der Kung vnsern Eidgenossen vnd vns aber hilff zngemuotct hat an die Etsch widerden Hertzogen von Oesterrich"; da beschlosseil Rothe und Zweihundert von Zürich, dem Könige mit den Eid-genossen zuzuziehen, wofern diese ihm Hülfe zusagen wollen; aber auch, wenn nicht alle Eidgenossen oderniemand von ihnen ziehen wollte, dein Könige dennoch zuzusagen, nur daß er sich eitler bescheidenen Hülfebegnüge, die Zürich erleideil möge. Zugleich erhielten die Räthe den Auftrag, diesen Beschluß den eidgenös-sischen Boteil,die ietz hie sind von derselben vnd ander fachen wegeil", kund zu thun, damit sie auch