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1 (1874) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1245 bis 1420
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Februar 1417.

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harden Meyer, welcher bittet mit Schiri zu redeu, daß er Schaft und Wacht gebe und Ihne wie ein andererBürger, da man ihn nicht für einen Vogt halten wolle und an einein genug habe, wird geantwortet: dieSache bis Pfingsten anstehen zu lassen; «F. Zürich wird aufgetragen, dem Vogt von Baden zu sagen, daß erHartmail von Hünenberg bis Mittefasten für alle Eidgenossenvertröste"; i Füglislo gibt Nachricht vonEschenthal, von Antigö, von Antrona, von Francisch, welcher geschrieben hat; «. derer von Wallis Boteneröffnen: die von Visp wollenuns" Leib und Gut leihen, und thun was ihnen lieb ist, aber die vonBrieg wollen keine Antwort geben;die von Visp wellent vns trit gen"; t. Tachselhofcr Schilltheiß zuMellingen, Vogt zu Hegglingen und Wohlenschwyl, legt vor Heinrich von Moos, Hagnaucr und Erni Willi,für seine ganze Vogtzeit Rechnung ab, und bleibt schuldig 19 Pfd. Schl.; daran entrichtet er IN Pfd.15 Schl. Es treffen noch in zwei Jahren 6 Malter und 2 Viertel Haber, lind 49 Hühner in einem Jahre;die Vogtsteuer ist nicht gerechnet, und hat er sie noch einzuzieheil. Die Eidgenossen schenken und lassen ihmden Fntterhaber und die Hühner für seinen Lohn, und geben ihm Gewalt wie bisher; ». da der Tag zuBasel abgesagt ist, soll man heimbringen, einen Tag zu Zürich zu leisten auf Dienstag über acht Tage(16. Februar) Nachts an der Herberge zu sein, und von dort nach Constanz reiten wegen Grubers undaildere Sachen vor ihn (den König) zu bringen; v. Antönie in der Hell von Wallis schwört Urfehde,nienianden Laster noch Leid zu thun und keine Botschaft zutreibeil" »och zu tragen, noch Warnung zu thun,was wider die Eidgenossen oder die von Wallisob Thöys auf" sei; '»v. Lucern soll an die von Unter-walden ob dem Wald schreibeil, daß sie den Brief wegen der Straße:c. siegeln; x Füglislo eröffnet, Spil-watter habe ihm wegen des Castellans von Lucarus empfohlen, daß er gern mit den Eidgenossen sich ver-ständigte und freundliche Tage leistete; ergäbe vielleicht soviel als der von Sax, und hätte gern Freundschaft:Uri wird damit beauftragt; wegen Eschenthals: 1) Zürich will nirgendhin ziehen; 2) heimbringen, daßwan auf Donstag (11. Februar) ausziehe; wollen die von Zürich nicht, so sollen sie absagen 2); dieEidgenossen tragen Andreas zer Geiß und Heratingen auf, denWalken" zu essen zu geben; Füglislowird von dem Geld, das der Vogt brachte, wie vorsteht, 4 Gulden gegeben gen Eschenthal; I»I» auf dieEröffnung des Boten von Zug, wegen derer von Ottenhnsen, wird (von Lucern) geantwortet: sie haben dieihrigen in Fried genominen, und ihnen erlaubt, auf derer von Hünenberg Gut in ihren Gebieteil Beschlagzu legen.

') Die Burger von Zürich geben den Rathen am 16. Januar (saddato xost Ililarij) volle Gewalt, die Sachewegen des Grubers und seiner Helfer an die Hand zu nehmen und besonders vor der Eidgenossen Boten, wenn manan dem angesetzten Tage auf Sonntag nach Sebastiani (24. Januar) in Lucern zusammentrete, darauf zu fallen, daßman der Sache zu Rechten komme an den Stätten, wohin ihnen gerathen werde und sie auch selber dünke, sei es dannvor die geistlichen oder weltlichen Herren; sollten jedoch der Eidgenossen Boten oder der Mehrtheil sich des Rechts nichtversahen" wollen, so werde doch Zürich das Recht nicht ausschlagen. Züricher Stadtbuch III. 48 b.

2) Da die Eidgenossen aberinals einhellig sind gen Lamparten zu ziehen, nämlich jede Stadt und jedes Land jemit IVO Mannen auf den nächsten Donstag (II. Februar), und Zürich seinen Eidgenossen von Lucern, Zug undGlarus sogleich den Entscheid kund thun sollte, so kommen nun am 6. Februar (ipsa clio bsats Dorotbos vivF. otWartiris) Rath und Zweihundert einhellig überein.ze stund" an Lucern zu schreiben, daß sie auf den festgesetztenTag mitziehen wollen, doch also, daß einem Mehr unter den Hauptleuten auf der Reise der Mindertheil zu folgen habe,und daß man alles, was gewonnen werde, an gleiche Beutung lege; Lucern soll diese Erkanntniß denen von Uri undUnterwalden verkünden, wie es heute auch Zürich an Zug und Glarus gethan habe. Züricher Stadtbuch lll.49a.Am 15. Februar (am mentag nach sant Valentins tag) erkundigt sich Schwpz herzlich bei den sechs Orten, wie es ihnenauf ihrem Zuge über den Gothard ergehe; wo sie, und wo die FÄnde seien. Urkunde im Staatsarchiv Lucern.