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1 (1874) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1245 bis 1420
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December 1416.

Glarus: Sie haben deren Brief aus Lucern vom 13. November erhalte», seien aber bisher durch die mit Spelortia (?)waltenden Irrungen und die Nothweudigkeit ihre Leute zur Vertheidigung auf den Füßen zu haben, sowie durch diewinterliche Jahreszeit verhindert worden, mittelst einer Abordnung sich über die vier in jenem Schreiben ihnen zw'Last gelegten Punkte zu verantworten. Nun senden sie diesen Brief durch ihren Voten Bernard von Vechonia. Dievier Punkte sind: 1. rsoextations Imursntii äs ?onto. 2. 4s sortis ori4is, nt assoritur, xsr rws taotis, guoütarnen ver um non kurt, suxsr xlatea dur^i Vo^onis pro taoto viotualium. 3. super kaoto rnoroantiaruM. 4,suxor kaoto <pno4 4s6smns ixsos 4s parto Lxstortia xsius traotars mors solito. Heber alle diese Punkte aner-bieten sie sich zu Recht zu stehen und glauben, es könne ihnen in Wahrheit keine Verletzung der mit den Eidgenosse»eingegangenen Verträge (paota) noch die Absicht, solche zu verletzen, zur Last gelegt werden. Die Aufnahme des Laurenzde Ponte betreffend, sagen sie, sie haben rechtlich (juriüios) weder ihn noch einen andern aus Spelortia beleidigen dürfe»während ihres Friedens (uostra sonsoräta äurants). Es habe derselbe einen Geleitbrief und Passierschein vom Herzogvon Mailand vorgewiesen, welchen die Eidgenossen von ihnen als ihren Unterthanen ohne Zweifel rcspectirt wissen wollten.Bei gleichem Anlaß klagen die von Vogogna über eine Gewaltthat derer von Spelortia, welche am 10. Dec. zwei sich aufden Markt von Vogogna begebende Männer im Isrritorium NraZona xartis losrraris gefangen und einen davon tödt-lich verwundet hätten, wofür sie Rache und Bestrafung des Schuldigen verlangen.

Lat. Brief mit aufgedrücktem Siegel im Staatsarchiv Lucern, Acten Eschenthal.

Zu <1. Unter dem Datum des 15. Januar hernach (6^ xvst Ililarii 1417) findet sich im Lucerner RathsbuchIII. 16 folgender Eintrag:Item es ist ein fried vnz ze Ostern gemacht gegen den Herzog von Urselingen vnd GrafJtel Fritz von Zollern."

»7t

Lucern. 22. December (erasUno Ntwms).

Staatsarchiv Lucer»: Rathsbuch III. 14. b.

Voten waren da von Zürich, Uri, Unterwalden, Zug und Glarus. « Tag angesetzt ans Mittwochnach Weihnachten (30. Deceml'er.); I» Heimbringen: 1) ziehen alle, dann mit 200 Mann, und sie sogleichausheben; 2) oder ob einer ohne den andern ziehen wolle, wo dann ein Ruf zu erlassen sei, was in derFreiheit laufe, dem gleiche Beute zu lassen; «. Nri soll Kundschaft haben und Boten schicken gen Do»w,um ans dem Tag zu berichten; «I. wegen Hartmans von Hünenberg und Segensers gefiele es auch vor HerzogLudwig zu bringen; v.Tag auf Freitag den Jahrestag (25. December) zu Nacht in Zürich zu sein, mit de»Freiheitsbriefen wegen der Acht, Vorladen ic.; I derer von Bern Bote habe eröffnet, gern kämen sie um diestoess" zu freundlichen Tagen oder wollten, wenn man sich nicht vereinbare, Recht bieten, daß glimpflichsei; K. derer von Bern und Schwyz Boten haben gebeten, zu bleiben wegen Eschenthals; I». wegen derMahnung von Uri und Unterwalden gen Bern, daß des Grafen Volk auf dem unfern liege; i. Zigcrbhabe eröffnet, daß man denen von Hallwpl das ihrige entschlage und wieder ledig lasse; Ii., wegen desLehens Heini Müllers von Vilmeringen bietet der von Hallwyl Recht vor die Mannen, wo das Lehen hin-gehört, und will Abschriften des Briefes geben; I. wegen derer von Zug, daß sie ihm das sensitgeben; >»>. der von Lenzburg bringt vor, daß die von Vilmeringen die ihrigen besteuern, die an Bernschworen und gehuldigt haben, ehe wir dahin kamen, und daß sie ihnen für die Steuer Pfänder nehme»!Bitte, ihnen das wieder zu lassen; n wegen zweier Wagen und der Rosse, welche die von Basel im Kriegewegnahmen, sprachen die Boten, die zu Aran waren, ei» Recht; «». wegen der Gefangenen, die haben nichtszu essen.