Februar 1411.
284.
Luc eril, 1 4 I I , 1 8. Februar (form 4^ lpc>st Vulentini).
Staatsarchiv Luccrn: Rathsbuch II. tki », >,.
Tag wegen Verwaltungssachen in Eschenthal und Pommat.
(^tknsrnnt nnntii ,1s lig-c ox xnrts eornrn äs IZsokitnl) Die wenigen Aufzeichnungen find unleserlich und un-vollständig.
285.
Lucern. I/i 11, 26. Februar (korin po»t. >i-ut!nL).
Staatsarchiv Luccrn: Rathsbuch II. :!<i », Ii.
n. Heimbringen wegen des Solds, den Jo. Studijer fordert; 1». „äorni für ein heimlichen Rath",daß man zu Ostern (13. April) ziehe, e. Dem Zstudijer ist von aller Eidgenossen Boten empfohlen, sei»Bestes zu thun, daß das Mehl nicht verbraucht werde, es thue denn Roth; die von Livinen sollen das Mehizu Fluelen nehmen, und die von Eriolz (Airolo) es dann hinttberschaffen in ihrem Kosten; er soll sorge»,daß die Söldner nicht anders spielen als mit der Armbrust; soll sorgen, daß kein Knecht ohne Urlaub vo»der Beste gehe, und nie mehr als zwei; ernstlich mit ihnen zu redeu, fest zu bleiben und gehorsam u»dfriedlich zu sein; besonders mit Laurentz de Pont und Francisch Brün zu redeu, er traue, mau werde sienicht entlassen, und sonderhcitlich den an ihnen begangenen Mord rächen; er soll mit denen von Livine»,Bomat (Pommat) und Eriolz reden, der Eidgenossen Meinung sei, daß sie ihm gehorsam seien; er s»iiGewalt haben, wenn er es nützlich und gut findet, denen von Boinatt Kauf zugehen zu lassen, bis mllder Eidgenossen Widerrufen.
28«
6. 3?pdciltbcr (ksrin «ext», xost omninm Lanotorum).
Staatsarchiv Lncern: NathSbuch II. 48 n. Ii.
Tage sind angesetzt: n. allen Eidgenossen nach Luccrn wegen des Landvogts und ihrer Stadt, a»lDienstag nach Martini, morgens nach Othmari (17 Wintern:.); 6. nach Schmilz auf nächsten Montag übelvierzehn Tage (23. November), 1) wegen deren von Appenzell, 2) anzubringen in Sachen des Facin Ca»,und 3) anzubringen wegen derer von Solothurn, welche bitten, in den Bund aufgenommen zu werden (cp"suxplioavernirk vt reoiporovimr in ncmtraiv Ingain); v. auf Dienstag (10. November) nach Einsiedel»,wegen derer von Zug. — Luccrn beschließt: 1) wegen der Appenzeller, was der Mehrtheil thun werde Ä»»die Frage, ob sie aufzunehmen seien, ebenfalls thun zu wollen; 2) wegen der Solothurner, ganz ebenso.
Zu e. S. unten Abschied vom 20. März 1412.
287.
24. November (St. Catharincn Abend).
Staatsarchiv Zürich.
Burg- und Landrecht der Landleute von Appenzell nnt den Städten und Ländern Zürich, Lucern, N>,Schutz, Unterwaldcn, Zug und Glarus. Beilage 4L.