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1 (1874) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1245 bis 1420
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Äuglist 1306.

erslagenen mannes fremden", niemanden ailders soll inail darumvehen". 1). Laildainmann und Landleutegemeinlich zu Schwyz geben einen wörtlich gleichlautenden Brief, e. Landammann und Landleute zu Unter-waldenobrunt vnd indrulit dem Kermvalt" geben einen den obigen gleichlautenden Brief.

Alle drei Urkunden sind von der Hand des Lucernischen Stadtschreibcrs Friller geschrieben.

Sitten. 11. Septemlier (<iio xi. m-znsis Ssptoinbris).

Staatsarchiv Lucerii.

n. Die Burger von Sitten und die Nichter, Gemeiildeil uild Landleute von Wallis (putrioto tsrrsVullosii voininuniter tum a blmitv Dvi suporius csuavr ötiain inkarins) sehen unter den gleichen Be-dingungen (wie oben 31. August) ihre Stöße, Mißhellung, Forderungen und Ansprachen an die Waldstätte undUrsern auf ihre Freunde von Lncern. 1». Guichard, Bischof zu Sitten, Graf und Prüfect von Wallis, bestätigtdas eingegangene Compromiß und befiehlt seinen Amtleuten und Unterthanen, den Spruch, der ergehenwerde, zu halten.

Zu u. Es siegeln »nos aluss prsllioti cla Loclnno st oommunitatsa eis Harros st a monts Dsi guzzsriuspro nodia ot aliis aommunitatidno Vailssii omnibus«. Dutum Lslluui. Die drei Siegel hängen.

Zu I». Dutum in uustru uostro Lotv, mit anhängendem bischöflichen Siegel.

tSS

rieh. I,1k»!), 18. Dccember (Zinstag vor St. Thomas).

Archiv Schwyz,

Unter Vermittlung von Bürgermeister und Rath zu Zürich und Nathsboten von Bern wird zwischenHerzog Leopold von Oesterreich, der für sich und seinen Bruder Albrecht urkundet, und den Landleuten vonSchwyz verabredet, daß die Sache wegen Zug und dem dazu gehörigen Amt bis nächstkünftigen St. Martinstag(11. November 137V)in einem guten dinge ungefarlich besten" soll, so daß inzwischen niemand den Frieden,welchen der von Thorberg gemacht hat, absagen soll. Dell Herzogen von Oesterreich solleil inzwischen auchihre Steuern, Nutzungen und Zinse zu Zug, zu Aegeri und zu Glums, wie bisher gewöhnlich, entrichtetwerden. Bis St. Martinstag sollen die Herzoge sich bedenken, ob sie Stadt und Amt Zug lim 3000 Guldenan Schwyz verpfänden und in den nächsten fünf Jahren nicht löseil, oder aber ob sie einen dreijährigeil Waffen-stillstand mit Schwyz haben wollen auf Grundlage des gegenwärtigen Besitzstaildes. Wollten sie keines vonbeideil, so soll doch der Thorbergische Friede bis Martinstag inclusive gehalten und Dawiderhandelnde vollihrer Obrigkeit zum Schadenersatz angehalten werdeil. Diese Satzung soll denen von Schwyz an ihre»Bünden und Eiden unschädlich sein. Beilage ZV.

Tsch udi, I. 522 erwähnt noch einer besondern am 21. December (vf Thome Ap.) dieses Jahres 1369 zu Zürichgemachten llebereinkunft für Glarus, daß Glarus der Herrschaft Oesterreich ihre Nutzungen und Zinse geben und dafür voi>Oesterreich nicht angegriffen werden soll. Ebenso sollen auch die Grafen von Werdenberg und Sargans und die Leute vo»Walenstadt, Wesen und in der March, Oesterreichs Diener, still sitzen gegen Glarus und dessen Eidgenossen von Zürich, M'Schmilz und Unterwalden, wie Glarus Hinwider gegen ihnen und der Herrschaft Oesterreich.