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1 (1874) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1245 bis 1420
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Juli 1318.

4348, 30. Juli (Sonntag nach Jacobi).

Archiv Obwalden.

Die Landleute des oberu Amtes zu Glarns und des uiedem Amtes z>l Wesen geloben den Waffenstill-stand zwischen den Pflegern und Amtleuten des Herzogs von Oesterreich und den drei Waldstätten zu halten.(Beilage i!.)

T7

4348, 22. August (Zinstag nach u. F. Tag ze Mitteln Ougsten).

Archiv Schwyz»

Richtung des Grafen Werner von Homberg mit den Landlenten von Schwyz. Aller Schaden, der demGrasen und den Seinigen bisher geschehen, wird gütlich abgelassen. Um Geldschuld nimmt man gegen-seitig Recht vor dem Richter des Angesprochenen. Die Straßen über Wege, Grosse, Haken und Einsiedelnhin mögen die Landlente frei fahren, über Altenmatt erhalten sie jeweilen Geleit von des Grafen Amtleuten.DieHerster, die man nennt Schifenegg", geht diese Nichrnng nichts an, wohl aber sind sie im Frieden HerzogLeopolds mit denen von Schwyz. Das Geleitc währt nicht länger als dieser Friede, die Richtung um denSchaden soll stet bleiben. Würde von des Grafen Leuten einer, der den Schwyzern Schaden thäte,flüchtig oder ungehorsam, so daß der Graf oder seine Amtleute nicht richten könnten, so mögen die von Schwyzrichten nach ihrem Willen.

Abgedruckt im GeschichtSfreund XXII. S. 273. Tschubi, I. 237. Ii. Vgl. Horxott III. KU., Kopp, Geschichte, X. Buch, S. 231.

Noch in diesem Jahre schloß Johann von Thurn, Herr zu Gestein im Wallis, mit Herzog Leopold einen Dienst-vertrag gegen die Waldstätte: (Vor Solothurn.) 1318,34. September (Sonntag vor S. Michael). Johannes von Thurn,Herr zu Gesteln im Wallis, verspricht eidlich, dem Herzog Leopold von Oesterreich, und seinen Briidern mit 3000 Manngegen die Waldstätte zu helfen auf Mahnung seiner Amtleute, auch in dem Fall, wo Herzog Leopold die Waldstättcanderswo als aus seinem (Thurn's) Lande angreifen wollte, so lange der Krieg, in welchem Oesterreich mit den Wald-stätten steht, nicht versöhnt ist. Ebenso verpflichtet er sich auf vier Jahre mit zehn Helmen und allem seinen Volkdiesseits des Gebirges zur Hülfe gegen Bern, doch vorbehalten, daß er seinem Schwager von Weißenburg und dessenKindern ihr Gut schirmen helfe. Urkunde im Archiv Uri, abgedruckt bei Kopp, Urkundenbuch I. Nr. 66. Vgl.Kopp, Geschichte, X. Buch, S. 233.

T8.

4349, 21. Mai (an dem nechstcn Montage vor St. UrbanStag).

Staatsarchiv Lucern.

Erste Verlängerung des Waffenstillstandes init den österreichischen Pflegern und Amtleuten durch dieWaldstätte bis und mit 14. Juni 1319. (Beilage 6.)

SS.

4349, 15. Juni (am nechstcn Fritag vor der 10,000 Ritter Tag).

Staatsarchiv Lucern.

Zweite Verlängerung des Waffenstillstandes der drei Waldstättc mit Oesterreich bis und mit 4. Juli 1319.(Beilage 7.)