Druckschrift 
1 (1874) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1245 bis 1420
Entstehung
Seite
9
Einzelbild herunterladen
 

November 1317.

<.»

LS.

1517, 5. November (Samstag »ach Allerheiligen).

Tsehildi: Chronik I. 28!t a.

Tagansetznng auf deu 15. November zwischen deit drei Länder» Uri, Schwyz nnd Unterivalden einerseitsund der Stadt Thun anderseits mit gegenseitiger Sicherung Leibes und Gutes. Der Tag wird angesetztnach Schmalenpfad" auf dein Brüuig.

Vgl. Kopp, Geschichte, X. Buch, S. SIS.

L4.

Auf Brüningen. 1517, 15. November (St. Othmarsabend).

Archiv Schwvz. Archiv Uri. Stadtarchiv Thun.

Amtleute und Landlcnte von Uri, Schwyz med Unterivalden geben in abgesondertes Briefen auf vicr-zehntägige Vorabsage der Stadt und den Burgern von Thun, den innern und den äußern, auch allen, die dort undauf der Bürger Gütern sitzen, einen guten, getreuen Frieden, so daß sie mit Leib und Gut ohne Gefährdezn und von denen von Uri, Schwyz und Unterivalden fahren mögen. Würde dieser Friede an ihnen in demLande oder in den Gerichten von Uri w. gebrochen, so wollen die Urner (Schwyzer, Unterwaldener) darumErsatz leisten, würde er durch Urner zc. außer ihrem Gebiete an denen von Thun verletzt, so wollen sie den Thäter, wenner wieder zu Lande kommt, zum Schadenersatz anhalten, oder wenn er dazu zu arm wäre, ihn so behüten, daß er, solange der Friede wahrt, jenen keinen Schaden mehr thun könne. Ob in letzterin Falle das Land Uri(schwyz, Unterivalden) den Schadenersatz thun wolle oder nicht, soll ihnen freistehen.

Abgedruckt nach dem Urnerbrief im Colothurncr Wochenblatt, 1830. S. 013.

Gleiche Briefe von Schwyz an Thun und von Thun an Uri und Schwyz sind in den Archiven von Schwyz undThun und Uri, abgedruckt bei Tschudi I. 283. Nubin, Handfeste von Thun, S. 175. Derjenige von und fürUnterivalden fehlt. Vgl. Kopp, Geschichte, X. Buch, S. 213, Anmerkung I.

LS.

1518, 19. Juli (an der Mittwuchcn vor fant Jacobstage).

Staatsarchiv Lncer»».

Erster Waffenstillstand der Landleute in den Waldstätten Uri, Schwyz und Unterivalden mit den Pflegernund Amtleuten der Herzoge von Oesterreich bis nnd mit 31. Mai 1319. (Beilage 1.)

In dem durch diesen Waffenstillstand vorläufig beendeten Morgartenkricg waren auch die Grafen Hartmann undEberhard von Kyburg Herzog Leopolds Verbündete.

1318, 8. April (Samstag nach S. Ambrosius.) Die Grafen Hartmann und Eberhard von Kyburg geloben, demHerzog Leopold von Oesterreich mit aller ihrer Macht beizustehen gegen die von Schwyz, so lang dieselben sich nicht mit'hm gerichtet hätten. Sie versprechen, denen von Schwyz allen Kauf abzuschlagen und auch ihren Amtmann zu^uterlakcn in Eid zu nehmen, daß er den Schwyzern und ihren Helfern keine Speise zukommen lassen werde.Urkunde im Archiv Schwyz, abgedruckt bei Tschudi, t. 284, Kopp, Geschichte, IV. 2. Beilage 31. Vergleicheoben Abschied 15, Anmerkung.

2