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1 (1874) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1245 bis 1420
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und gewahrter Sonderstellung, wie es denn auch UN einjährigen und siebenjährigen Frieden nochnicht mit den VI Orten gemeinsam in den Friedebriefen erscheint, sondern diesen Verträgen durchbesondere Adhäsionserklärungen beitritt. In dem zwanzigjährigen und fünfzigjährigen Friedenerscheint sodann auch Bern mit den übrigen Orten in der Reihe der Kontrahenten.

Ueber die Kriege selbst, deren Abschlüsse in diesen Verträgen liegen, sowie über die Kriegs-vcrfassnng und Kriegsführnng der Eidgenossen enthalten, mit Vorbehalt des Sempacherbriefes, diein diesem Bande erscheinenden Acten und Urkunden sehr Weniges. Was sich in dieser Beziehungfindet, ist nicht sowohl in den Kriegen gegen Oesterreich, als vielmehr in denjenigen zur Eroberungdes Eschenthals zu suchen, welche in unserer Periode durch keinen Friedensvertrag abgeschlossensind. Diese Kriege bieten dadurch ein besonderes Interesse, daß sie außerhalb der sogenannten Bundes-kreise geführt wurden und deßhalb Erörterungen über die Hülfsverpslichtung veranlaßten welche diepraktische Bedeutung der ans die letztere bezüglichen Bestimmungen der Bünde ins Licht setzen. In dieseneschenthalischen Kriegen finden wir die Bezeichnung eines obersten Hauptmanns, wir findenauch den Grundsatz zum ersten Mal aufgestellt, daß im Felde die Mehrheit entscheiden soll.Die Auszüge unter dem Pauner, Auszüge mit ganzer Macht, werden scharf unterschieden vonden Auszügen mit den Venlin, kleinern contingentsmäßigen, wohl oft auch aus Söldnern gebil-deten Truppen, neben welchen auch die Freiharste unter Freifahnen bereits vorkommen.

Von den Gegenständen der innern Verwaltung ist es vorzüglich das Münzwesen, was zuvielen Verhandlungen, Eonventionen n. s. w. Anlaß gegeben hat. Auch über das Straßenwesenfinden sich bereits in diesem Band einzelne Verhandlungen, insbesondere über die Sicherung derPässe in Enrwalen sowie der Straßen über den St. Gotthard und Grimsel; von vorzüglichemInteresse ist eine Uebereinkunfr zwischen Bern und den Haslithalern, den Wallisern ans demGomserzehnt und den Eschenthalern über die Unterhaltung des Grimselpasses und des Griespasses,welche eine zusammenhängende Straße vom Haslithal in das Formazzathal bilden, die, wie esscheint, zu dieser Zeit einem starken Verkehr diente.

Diesem Bande ein Glossar beizufügen erschien als überflüssig, da dasjenige des zweitenBandes sehr wohl auch für diesen benutzt werden kann.

Was die archivalischen Quellen betrifft, welche für diesen Band zu benutzen waren, solieferten die Archive von Zürich, Bern, Lneern, Schwpz und Obwalden den meisten urkundlichenStoff. Der Bearbeiter muß an dieser Stelle insbesondere den HH. Staatsarchivaren Stricklerin Zürich und von Stärker in Bern seinen Dank aussprechen, deren Gefälligkeit er in aus-giebigster Weise in Anspruch zu nehmen genöthigt war. Auch die Archive von Uri, Basel,St. Gallen, Solothurn ergaben mehrere noch ungedrnckte Beiträge, während diejenigen vonFreiburg, Glarns und Appenzell für diesen Zeitraum fast vollständig durch die quellenmäßigenDruckwerke erschöpft sind, welche ihre Urkunden veröffentlicht haben.