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1 (1874) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1245 bis 1420
Entstehung
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Gegenuber der ersten Ausgabe dieses Bandes waren hier allerdings bedeutende Lücken aus-zufallen, sei es daß die betreffenden Stücke wegen Verschiedenheit des Standpunktes der Bearbeitungdamals ganz aus der Sammlung ausgeschlossen wurden, wie z. B. der Regensburgerfriedeund die Urkunden betreffend die Erwerbung des Liviueuthnles, des Eschenthals, des Argausu. a. m., sei es daß man sich dort mit der Hinweisnng auf ältere Druckwerke begnügte, wiedieses z. B. mit den Urkunden des brandenburgischen Friedens und vielen andern geschehen ist.Die angestrebte Konformität mit den folgenden Bänden und das Bestreben, eine vollständige,nach den Quellen revidirte Sammlung herzustellen, mußte in dieser Beziehung auch eine erheblicheVermehrung des Volumens und des Inhalts zur Folge haben.

Es fiel aber bei der Umarbeitung dieses Bandes noch ein weiterer Gesichtspunkt in Betracht,welcher zur Beifügung eines besondern, demselben eigenthümlichen Anhangs führte.

Die Orte, welche successiv mit den drei Ländern, Zürich und Lucern in Bundesverhältnissetraten und bis zum Ende dieses Zeitraums den Kreis der acht Orte vervollständigten, die nebstSolothurn in dem Sempacherbricf, der ersten gemeinsamen Bundesverfassung, sich vereinigt finden,hatten zur Zeit ihres Eintritts in diesen Bundeskreis jedes bereits eine Vorgeschichte hinter sich,welche sich ebenfalls in der Forin von Bündnissen, Burg- und Landrechten entwickelt hatte; siestunden theilweise in auswärtigen Beziehungen, welche mit ihrem Eintritt in den Kreis derEidgenossenschaft nicht erloschen, sondern nachmals auch für diese ihre Bedeutung erhielten undVerhandlungen zur Folge hatten, die in spätem Bänden der amtlichen Sammlung ihren Platzfinden mußten. Alle diese Verhältnisse, obgleich sie für den Zeitraum des ersten Bandes außerhalb desformellen Nahmens der Arbeit lagen, durften schon des Znsammenhanges wegen nicht ganzunberücksichtigt bleiben. So die vielfachen Verbindungen im burgundischen Lande, die Bern zuihrem Mittelpunkte hatten, bevor diese Stadt sich durch den Bund von 1853 unmittelbar mitden drei Ländern und mittelbar mit Zürich und Lncern verband.

Bern trat in den eidgenossischen Bundeskreis gewissermaßen als das Haupt eiuer ebensoausgedehnten Verbindung im Westen, wie jene in dem mittlem Theile der nachmaligen Eid-genossenschaft es damals war. Die Städte Solothurn, Freiburg, Mnrten, Biel, die Grafen vonKyburg und verschiedene Edle und Gemeinwesen bildeten Theile dieser Verbindung und kamendurch den Bernerbund in mittelbare Beziehung zu den Eidgenossen. Und auch das VerhältnißBerns zu Savoycn, das dem Bunde dieser Stadt mit den Eidgenossen lange vorangeht, hat inspäterer Zeit bekanntlich einen erheblichen Einfluß auf eidgenössische Verhältnisse gewonnen undbereits in dem Zeitraum dieses ersten Bandes zu Verhandlungeil Anlaß gegeben.

Wie Bern im Westen, so hatte auch Zürich seine eigenen, in seinem Bunde mit denWaldstättm ausdrücklich vorbehaltmm Bundesverhältnisse und seine besondere, durch Bünde und