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Tentamen Historicum De Ordinationibus Provincialibus Juliacensibus, Montensibus Nec Non Variis Earundem Editionibus
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211
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4211Spfatterdings abgeſtellet, dahingegen ſtattdessen, die bishiehin ad 50. Goltgüldenbestandene Summa appellabilis bis auf35. Rthlr. Haubtwerths verminderet seyn-mithin unter dieser Summ weder Beru-fung, weder Revision statt haben solle.Achtens: Falls jedoch in derley minde-ren Sachen die Querela nullitatis einge-führet werden wolte, solle solche beymHofrath in soweit angenommen werdenmögen, daß selbiger das abgehaltene Pro-tocollum ersterer Instanz cum rationibusdecidendi abzuforderen und auf dieses,ohne gestattung einigen Schriftwechselszu sprechen, so fort wann jene Beschwer-de gegründet findet, den Unterrichter inexpensas ex propriis solvendas, sonstenaber den unbefugt querulirenden Advoca-ten in sechs Goltgülden jedesmalen zu derclariren hat.Neuntens: Die restitutio in integrumdahingegen soll in allsolchen Fällen niemalgestattet werden, damit ein jeder so viel-mehr in die Nothwendigkeit versetzet seye,bey anhebung der Klag seine Probatoria-lien alleſamt einzubringen.Zehndens: Wegen den Berufungenvon Interlocutorien, welche keine defini-tivam in sich enthalten, und nachführen,O 2soll