⸸*210Contumacial Kösten eines jeden Terminiauch dem ungehorsam= oder säumigen Theilin folgendem Decreto so gleich mit Be-nennung des ordnungsmäßigen quanti zulaſt gelegt werden.Sechstens: Obſchon die Mehrheit de-ren Instanzien vielfältig zur Nahrung,und Unterhalt des im gemeinen Weesenäusserst schädlichen pruritus litigandi ge-reichet, wollen wir es gleichwohl an demebewenden lassen, daß jeder Recht=suchen-der Partey dreyfacher Weeg zu Gericht-stellen, und vor solchen die remedia jurisein- und ausführen zu können, in vollerBreite offen verbleiben, dergestalten je-doch, und alſo daßSiebendens: So viel die zur Aburthei-lung beym Hofrath ex primâ instantiâvon Untergerichtlichen Erkäntnüssen ge-bracht werden= wollende Provocationenbetrift, der bisher eingeschlichener Miß-brauch des in dem 113ten §. lezterenReichsabscheids auf die Fälle, wo die Ap-pellation aus Mangel der Summ unplatz-greifig, zugelassenen remedii revisionis,unter wessen unstatthaften Anwendung vonallen öfters nur ein geringes ad etlicheReichsthaler im Werth betragenen Sachendie Provocationen angenommen worden;platter=
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Tentamen Historicum De Ordinationibus Provincialibus Juliacensibus, Montensibus Nec Non Variis Earundem Editionibus
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