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Tentamen Historicum De Ordinationibus Provincialibus Juliacensibus, Montensibus Nec Non Variis Earundem Editionibus
Entstehung
Seite
118
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A218Von haltung der vngebotten gedingVon Handthabung vnnd verthe-digung der Hochheit.Keine neuerung zu abbruch der Hoch-heit zugeſtatten.Niemandt mit gewalt vnd vnrecht indas sein zugreiffen.Die Vnderthanen bei guten gewohn-heiten, altem herkommen vnd Freiheitenzuhalten,Von den Zollen.Wie es zuhalten mit den gütern so ge-stolen, bei den thodten gefunden, oder daſchiffbruch geſchehen.Verthedigung der Hocheit mit den Ba-ſtarts vnd vnbekanten auch gefunden gü-tern.Wie es zuhalten, da der Hocheit vndGerechtigkeit halber jrthumb furhanden,oder kunfftiglich zubeſorgen.Von haltung beleidts oder besichtigung.Von vhelichkeit der Strassen.Wie die gefencknussen oder hafftungenjunerſorgen.Den schatz nit verdunckelen zulassen.Wie es mit den Dienſten zuhalten.Von verthedigung der Kurmöden.Zu