94vor dem 12. September verheirathet *), und habeschon am Tage seiner Heirath über Unpäßlichkeit ge-klagt; weswegen er, Lord Maxwell, ihm abgerathenhabe, seine Verbindung im strengeren Sinn desWorts, zu vollziehen. Ob sein Vetter aber diesemRathe Gehör gegeben habe, wisse man nicht. Alsoschon zwey Unrichtigkeiten gleich zu Anfange von Hrn.Odendahls Erzählung, wovon ich blos die letztehier ruͤgen will, weil sie einen Hauptumstand betrift,nemlich diesen: daß der Verstorbene erst zu Düsseldorfsoll angefangen haben, über Unpäßlichkeit zu klagen,da er doch nach Lord Maxwells Erzählung, schon inBonn am Tage seiner Heyrath über Unpäßlichkeit ge-klagt hat.Herr Odendahl glaubt: daß der Verstorbene am8. 9. 10. ja noch am 11. September nicht äußerstkrank*) Auch über diesen Umstand habe ich Erkundigungeneingezogen; und weiß jetzt zuverläßig, daß der Ver-storbene, nicht wie Herr Odendahl sagt, drey Wochenvor seinem Sterbetage, oder den 29. August, son-dern den 6. September sich vermählt hat. Ein Be-richtiger hätte, ehe er einen solchen Umstand nie-derschrieb, da die Erkundigung so leicht einzuziehenwar, diese doch auch zuvor einziehen sollen; undder Umstand ist nicht ganz ohne Gewicht.
Druckschrift
Geschichte einer merkwürdigen Krankheit und Rechtfertigung der dabey gebrauchten Mittel : samt e. Beylage über die von dem Med.-Dir. Odendahl darüber hrsg. Schrift
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