367und nur eine Sondirung im Communal=Rechnungswesen, inGemeindegründen, Kapitalien und Schulden Platz greifen.Das Baar=Vermögen der Sektion Hagen bestand nach derTheilung des Jahres 1866 in der Summe von 1056 Thlrn.28 Sgr. 11 Pfg., wozu als Grundeigenthuma im Saalbruch 90 Morgenb im Vorsterbruch 26 2/8 Morgen, bei der Theilung an-gewiesenc an Neershof Holzung 5 Morgen gehörten.Nach der auf Veranlassung von Schiedsrichtern (Friedens-richter Karl Nücker zu Uerdingen, Bürgermeister P. Buscher zuLatum und Notar Hoenen zu Kempen) vorgenommenen Ver-messung hat sich die Größe der Brücher ergeben, wie folgt:1. Das Vorsterbruch enthält 413 Morgen 85 Ruth. 70Fuß, worunter 34 Morgen 74 Ruthen Pflanzung. 2. DasRiethbruch enthält 46 Morgen 121 Ruth. 40 Fuß, worunter27 Morgen 34 Ruthen 40 Fuß Pflanzung. 3. Das Saal-bruch enthält 204 Morgen 71 Ruthen 50 Fuß, wobei die imBetrage von 7 Morgen 24 Ruthen 50 Fuß vorfindlichenPflanzungen nicht in Anschlag kommen. 4. Das Hofbruch ent-hält 641 Morgen 12 Ruthen 80 Fuß, worunter 4 Morgen141 Ruthen 20 Fuß Pflanzungen. Zusammen 1605 Morgen84 Ruthen 50 Fuß. Nach dem Vergleiche vom 14. Mai 1833ſollen haben:Hagen 89 MorgenKehn 367 Morgen.Anrath 70 Morgen,Schiefbahn 60 Morgen,Vorſt 110 Morgen,Reersen=Clörath 367 Morgen.Außer der angeführten Morgenzahl waren noch 158 Morg18 Ruthen oder 15 pCt. zur Disposition der Schiedsrichter ge-stellt, welche nachträglich vertheilt wurden, sodaß Hagen imGanzen 123 Morgen 90 Ruthen zugetheilt wurden. Auch dieGemeinde Oedt hatte Ansprüche auf die Brücher erhoben, indessendiese durch das vorstehende schiedsrichterliche Erkenntniß vom0022. Dez. 1846 mit ihren Ansprüchen, als unbegründet, abgewiesen. Die durch das Theilungsverfahren veranlaßten Kostenhat jede Gemeinde nach Verhältniß der ihr zuerkannten Morgen-zahl zu tragen.Die Section Hagen ist im Ganzen groß 1100 Morgen,hat viele Wiesen längs der Niers, wo sämmtliche Uferbesitzerbis zur Hälfte der Niers zur Fischerei berechtigt sind, laut Ver-
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Geschichte der Herrlichkeit Neersen und Anrath : mit besonderer Berücksichtigung des alten Pfarrbezirks Anrath mit den Dörfern und Ortschaften Neersen, Schiefbahn, Kehn und Clörath sowie des Schlosses und der Herren von Neersen
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