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Geschichte der Herrlichkeit Neersen und Anrath : mit besonderer Berücksichtigung des alten Pfarrbezirks Anrath mit den Dörfern und Ortschaften Neersen, Schiefbahn, Kehn und Clörath sowie des Schlosses und der Herren von Neersen
Entstehung
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— 366geographische Ausdehnung des früheren Amtsverbandes in einerLänge von etwa drei Meilen von Nord nach Süd. Da dieTruppen nach dem Hauptorte Oedt dirigirt worden, von hieraus nicht füglich nach dem entlegenen Clörath gelegt werdenkonnten, letztere Honnschaft sich aber weigerte, eine entsprechendeVergütung für die Naturalverpflegung der Truppen zu über-nehmen, kam die administrative Abzweigung von Clörath inAnregung, und infolge des Präfectur=Beschlusses vom 20. Ther-midor Jahres XII der Republik dahin in Ausführung, daß esder jetzigen Bürgermeisterei Neersen zugelegt wurde. In derfranzösischen Verwaltungsperiode und bis incl. 1826 wurde fürdie ganze Gemeinde nur ein Budget geführt, während die Be-nutzung der Gemeindegründe, meist Brücher und Haiden, nachwie vor eine gesonderte blieb. Nach dem für die linke Rhein-seite erlassenen Gesetze vom 7. März 1822 über Tilgung derGemeindeschulden und Veräußerung der Gemeindegründe, welchehier nach Ausweis der Verkaufs=Protokolle für Oedt und Hagengetrennt gehalten wurden, bestimmte die Kgl. Regierung zuDüsseldorf mittelst Verfügung vom 5. August 1826, daß, dadie Sektionen Oedt und Hagen verschiedene Interessen hätten,die Etats zu spezialisiren seien, ein Verhältniß, welches mit demRechnungsjahre 1827 beginnend bis 1847 bestand, wo nachEinführung der Rheinischen Landgemeinde=Ordnung von 1845durch Ober=Präsidial=Erlaß, mitgetheilt durch Landräthliche Ver-fügung vom 3. April 1846, angeordnet wurde, daß Oedt undHagen als eine Gemeinde zu behandeln seien, ein etwaigerAntrag auf Trennung ihres Budgets zur besondern Verhandlungzu verweisen sei. Im Jahre 1824 wurden zur Tilgung derGemeindeschulden auf höhern Befehl die Gemeinde=Grundstückeverkauft, welche für Oedt etwa 625 Morgen, nach Deckung derSchulden einen Ueberschuß von 8724 Thlrn. 29 Sgr. 11 Pfg.ergaben, dagegen hatte Hagen einen Ueberschuß von 918 Thlrn.24 Sgr. 3 Pfg., wobei jedoch die letztere Honnschaft Beerbterdes Saal= und Vorsterbruches blieb. Im genannten Jahrewurde auch der „Herrenbusch“, bei Hofer Hof gelegen und etwa30 Morgen haltend, verkauft.Im Jahre 1866 haben Oedt und Hagen sich dahin ge-einigt, daß jede Gemeinde ihr Grund= und ihr Kapital=Ver-mögen getrennt für sich als Eigenthum behalten sollte, jedochsollte die Gemeinde in einem ungetheilten Verbande verbleiben